Der ÖGB-Chef will weniger die umfangreiche Verankerung im Gesetz, stattdessen fordert er, Prävention "zur Kultur zu machen".
ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer geht der SPÖ-Vorschlag für ein Anti-Mobbing-Gesetz zu weit. Die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek hatte ein Anti-Mobbing-Gesetz verlangt, das das Anti-Stalking-Gesetz als Vorbild haben soll. "Wir Befürworten das nicht unbedingt", sagt Hundstorfer im Gespräch mit der APA. Lieber wäre ihm eine weniger umfangreiche Erwähnung im Strafgesetz. Vor allem aber will der ÖGB-Chef Prävention von Mobbing "zur Kultur machen".
Prävention stat hohe Strafen
"Unser Grundzugang zu Themen
wie Mobbing ist es, nicht mit dem Strafrahmen zu beginnen", erklärt
Hundstorfer. Die Linie des ÖGB ist es, vor allem im Arbeitnehmerschutzrecht
anzusetzen. Neben der Verpflichtung des Arbeitgebers, Vorsorge zu treffen,
kann sich der Gewerkschaftschef auch eine erzwingbare Vereinbarung zur
Prävention vorstellen - zumindest in jenen Betrieben, in denen es einen
Betriebsrat gibt. Im ÖGB sei so etwas vor zwei Jahren abgeschlossen worden.
"Wir haben uns bemüht, hier Vorreiter zu sein", so Hundstorfer.
Betriebsrat als Mobbing-Anlaufstelle
Konkret dem leidigen Thema
Mobbing entgegensteuern kann man etwa mit Anlaufstellen im Betriebsrat, die
im Ernstfall sogenannte Konfliktlotsen beauftragen. So sollen erst einmal
Gespräche in Gang gesetzt werden. Versetzungen seien dann als Ausweg nicht
ausgeschlossen, "sehr wohl auch des Mobbers", sagt Hundstorfer. An und für
sich sei man in jenen Betrieben, die bereits Anti-Mobbing-Vorsorge treffen,
zufrieden: "Im ÖGB haben wir die Lotsen bisher nicht gebraucht."
Vorbild Frankreich
Eine Verankerung von Mobbing im
Strafgesetzbuch hält Hundstorfer trotz aller Vorsorge für notwendig - auch
wenn der Vorschlag der SPÖ-Abgeordneten Heinisch-Hosek in der Form "nicht
unbedingt glücklich" sei. Eine Art Generalprävention im Strafrecht wäre dem
ÖGB-Chef lieber, also eine weniger umfangreiche und ausdefinierte
Verankerung von Stalking im Strafgesetzbuch. Hier soll der Mobber selbst
haften. Vorbild könnte etwa Frankreich sein, ein "europaweiter Vorreiter"
laut Hundstorfer. Strafen bis zu 15.000 Euro sieht dort das Gesetz vor.