Brisanter Verdacht: Hinter dem Ibiza-Video könnte eine kriminelle Organisation stecken.
Die Ibiza-Affäre wird immer mehr zum handfesten Krimi. Die Jagd auf die Hintermänner der Videofalle in einer Finca auf Ibiza für Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache und den früheren FP-Klubobmann Johann Gudenus läuft auf Hochtouren.
ÖSTERREICH-Recherchen bringen jetzt brisante Verbindungen ans Licht: Laut Insidern gibt es den Verdacht, dass „eine kriminelle Organisation“ hinter der Operation Ibiza steckt.
Spur ins Drogenmilieu und in die Oststaaten
Innenminister Wolfgang Peschorn hatte in der ZiB 2 am letzten Dienstag kryptisch von „mehreren Hintermännern“ des Ibiza-Videos gesprochen. In der Tat ermittelt die Soko Ibiza, wie ÖSTERREICH erfuhr, wegen des Verdachts einer „kriminellen Vereinigung“ gegen mehrere mutmaßliche Täter rund um das Video.
Im Visier der Ermittler sollen zwei Detektive und mindestens zwei Mithelfer stehen, die Strache und Gudenus in die Videofalle lockten. Im Hintergrund soll die Spur laut Insidern „direkt ins Drogenmilieu und in die Oststaaten“ führen, Hinweise gebe es in Richtung serbischer Mafia mit allen Zutaten von Waffenhandel bis Erpressung. Der „Financier“ der ganzen Ibiza-Aktion wäre dann auch im Umfeld von Drogen und Kriminalität zu suchen.
Brisant und auch mit Konnex zur Drogenszene sei nicht zuletzt die Verbindung „zu einem ehemaligen Security-Mann mit besten Kontakten zu Strache und Gudenus“, der wiederum mit den Detektiven vernetzt war, so der Insider zu ÖSTERREICH. Die Verdächtigen sollen schon wiederholt an Aktionen beteiligt gewesen sein, die „Lukrierung von Geld als Motiv“ haben.
Bauaufträge gegen Spenden: Kein Verfahren gegen Strache
Im Ibiza-Video stellt Strache der „Russin“ 2017 für Parteispenden staatliche Bauaufträge in Aussicht. Eine entsprechende Anzeige wegen Verdachts auf Vorteilsannahme hat die Staatsanwaltschaft geprüft, wird aber kein Verfahren einleiten, weil Strache damals in keiner Position für solche Auftragsvergaben war. Die Ermittlungen wegen Untreue-Verdachts laufen weiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.