Erster Entwurf

Impfpflicht: Alle drei Monate 600 € Strafe für Verweigerer

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Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist da – was drinsteht.

Wien. Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist da und soll ab 1. Februar 2022 gelten. Darin steht etwa: Wer bis 15. März 2022 keine Impfung hat, muss bis zu 600 € Strafe zahlen, die alle drei Monate fällig wird. Damit drohen Impf-Verweigerern im Jahr maximal 2.400 Euro Strafe. Wer nicht einzahlt muss mit einer Strafe bis zu 3.600 Euro rechnen. Gelten soll die Impfpflicht, wie oe24 bereits berichtete, ab 14 Jahren. 

Ausgenommen sind:

  • Schwangere
  • Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Genesene (für die Dauer von 180 Tage nach einer Infektion)
  • Personen unter 14 Jahren

Drei Impfungen notwendig 

Die Impfpflicht umfasst drei Stiche: Die Erstimpfung ist ab 1.2.2022 Pflicht, die Zweitimpfung frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung – schließlich die Drittimpfung frühestens 120 Tage und maximal 270 Tage nach der Vorimpfung. 

Diese Impfstoffe werden anerkannt 

Anerkannt werden:

  • Biontech/Pfizer
  • Moderna
  • AstraZeneca
  • Johnson&Johnson

Das ist der weitere Fahrplan

Zunächst werden das Gesundheits- und das Verfassungsministerium noch Vorschläge der Oppositionsparteien SPÖ und Neos berücksichtigen. Im Laufe der Woche wird der Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. Schließlich werden der Nationalrat und dann der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.

So lange gilt die Impfpflicht 

Die Impfpflicht soll vorerst bis 31.1.2024 gelten.

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