Mit dem Abzug der städtischen Gelder von der BAWAG ohne Einberufung des Stadtsenates hat Hilde Zach das Stadtrecht gebrochen.
Am 14.September hat die Innsbrucker Bürgermeisterin per Notrecht veranlasst, die Vorsorgegelder der Stadt in Höhe von 121,7 Millionen Euro von der BAWAG abzuziehen und an die Raiffeisengruppe zu vergeben.
Laut einer Aussendung der Innsbrucker Grünen vom Mittwoch, ist die Gemeindeaufsichtsbehörde jetzt zu dem Schluss gekommen, daß die Bürgermeisterin damit das Notrecht missbraucht und das Stadtrecht gebrochen hat. Eine zeitgerechte Einberufung des Stadtsenates sei notwendig und möglich gewesen.
Die Innsbrucker Grünen, die sich damals an die Aufsichtsbehörde wandten, sehen sich nun bestätigt: "Das Amt der Landesregierung hat die eindeutige Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise der Bürgermeisterin festgestellt und damit den polititschen Stil und dem Demokratieverständnis der Bürgermeisterin ein vernichtendes Urteil ausgestellt", meinte die Grüne Stadträtin Uschi Schwarzl in der Aussendung.