Verfahren eingeleitet

ISIS: 100 
"Gotteskrieger" im Visier

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Polizei und Justiz gehen scharf gegen Austro-Dschihadisten vor: 100 Strafverfahren.

Sogenannten Gotteskriegern aus Österreich drohen bei ihrer Rückkehr Strafverfahren und Gefängnis: Wie Innenministerin ­Johanna Mikl-Leitner in ­ÖSTERREICH erklärt, gehen Justiz und Polizei rigide vor:

  • 100 Strafverfahren gegen 60 Rückkehrer aus Syrien oder Irak bzw. gegen ihre Helfer seien bereits einge­leitet. Mikl-Leitner: „Ausnahmslos jeder einzelne Dschihad-Rückkehrer wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Konsequent werden auch radikale Freunde und Unterstützer einvernommen und angezeigt.“ Betroffen wären davon auch der berüchtigte Dschihadist Firas sowie die 17-jährige Samra aus Wien – beide sollen ja vom Kämpfen genug haben.
  • 15 Jahre Haft: Alle Rückkehrer seien wegen „Unterstützung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ angezeigt worden. Strafrahmen: bis zu 15 Jahre Haft.
  • Anschläge angedroht: Mikl-Leitner reagiert rasch. Denn ISIS hat Muslime weltweit dazu aufgerufen, Morde an „Ungläubigen“ zu begehen: Der Appell richtet sich besonders an Rückkehrer. Mikl-Leitner: „Niemand kann seriös Terroranschläge ausschließen. Aber Polizei und Staatsschutz leisten hervorragende Arbeit und gehen konsequent mit null Toleranz gegen die Dschihadisten vor.“

(gü)

Hass-Gipfel verschärft Gesetze gegen Terror

Die ÖVP hat sich den Kampf gegen die (Online-)Radikalisierung auf die Fahnen geheftet. Beim heutigen Gipfel gegen Hass und Hetze treffen Justizminister Wolfgang Brandstetter, Außenminister Sebastian Kurz und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eine Vertreterin von Google. Mit ihr soll die Vermeidung von Köpfungsvideos und hetzerischen Parolen im Netz besprochen werden. Die Minister wollen eine Selbstverpflichtung der Onlinemedien erreichen.

Auch an der gesetzlichen Schraube wird gedreht: Die ÖVP will den Verhetzungsparagrafen verschärfen. Die derzeit geltende Höchststrafe von zwei Jahren soll angehoben werden. Zudem wird die Gruppenzahl, ab der der Paragraf greift, von 150 auf 10 Personen herabgesetzt.

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