Voraussichtlich ab nächstem Herbst dürfen auf Privat-PC Online-Durchsuchungen durchgeführt werden - das hat die Koalition im Ministerrat am Mittwoch besiegelt.
SPÖ-Justizministerin Maria Berger und ÖVP-Innenminister Günther Platter haben sich am Dienstagabend geeinigt, am Mittwoch ging die Sache durch den Ministerrat: Nach dem großen Lauschangriff und der Rasterfahndung darf die Polizei künftig auch mittels Online-Durchsuchung auf private Computer zugreifen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bedingungen
Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur bei
einem konkreten Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen einsetzen
und bei einem konkreten Verdacht auf Unterstützung terroristischer
Vereinigungen. Das Verbrechen muss mit einem Strafrahmen von mindestens 10
Jahren Haft bedroht sein.
Es braucht die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung. Die Online-Durchsuchung muss vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert werden.
Schließlich sollen sämtliche Personen, deren Daten ermittelt wurden, nachträglich verständigt werden. Eingeräumt wird den Betroffenen auch eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die durch eine Online-Durchsuchung verursacht wurden.
Seltene Einsätze
Von diesen strengen Auflagen verspricht
sich die Berger, dass die neue Fahndungsmethode weder willkürlich noch
flächendeckend durchgeführt wird. Auch der Lauschangriff ist bisher nur ein
bis zwei Mal im Jahr durchgeführt worden.
Technische Details offen
Durch Trojaner (spezielle
Computerprogramme) soll auf die Festplatte, also auch auf alte Daten
zugegriffen werden. Die Ermittler können also "in die
Vergangenheit blicken", wie Platter sagt. Eingesehen werden können
e-mails, Chats und Internet-Telefonate.
Eine Expertengruppe soll alle technischen und gesetzlichen Details klären. Spätestens im Herbst 2008 soll die neue Fahndungsmethode erstmals in Österreich möglich sein.
Datenschützer: funktioniert nicht
Für Hans Zeger von der
ARGE Daten ist die Online-Durchsuchung nur eine populistische Maßnahme. Für
die Verbrechenbekämpfung sei sie ungeeignet. Computer seien geschützt, so
der Datenschützer, und das Innenministerium habe bei der Verfolgung von
Terroristen über die Rechner keine Chance, weil der Einsatz von Trojanern
nicht so trivial sei, wie man sich das vorstelle.