Ohne Alternativen in den Raum zu stellen, sei dies "eine sehr heikle Geschichte"
Den Bau des Lobautunnels "einfach so absagen" könne die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) seines Erachtens nicht, sagte Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger, tätig an der Uni Innsbruck, im ORF-Morgenjournal. Denn im Bundesstraßengesetz gebe es eine Festlegung, dass eine Schnellstraße S1 verankert wird, mit gewissen Knoten und Anschlussstellen.
"Und damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass hier eine Schnellstraße verlaufen soll, die nach meinem Wissen bereits zum Teil besteht, aber eben zwischen zwei Anschlussstellen noch nicht besteht. Dort soll ja dieser Lobautunnel gebaut werden und diese Festlegung besteht nun einmal im Bundesstraßengesetz", sagte der Experte im Radio-Interview. Aus seiner Sicht bestehe "überhaupt kein Zweifel" daran, dass das eine verbindliche Festlegung im Gesetz ist, an die sich die Ministerin halten müsse.
Handlungsspielraum
Die Asfinag als Planungsträgerin habe einen großen Handlungsspielraum, so Bußjäger, aber der gesetzliche Auftrag für eine Schnellstraße bestehe. Würde Gewessler das Projekt gänzlich absagen, ohne Alternativen in den Raum zu stellen, "ist das eine sehr heikle Geschichte", meinte der Rechtsexperte.
Auf die Frage, welche rechtlichen Schritte aus Wien und Niederösterreich jetzt kommen könnten, um das Projekt juristisch noch zu retten, antwortete Bußjäger: "Man kann natürlich an Amtshaftung aus dem Grunde eines rechtswidrigen Verhaltens der Bundesministerin prinzipiell denken, aber dann muss man unter anderem auch einen entstandenen Schaden nachweisen im Vermögen der beiden Länder. Also hier wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach sein, das durchzusetzen."