Affäre Orange

Justiz will
 Westenthaler

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Die Justiz wirft ihm „Verschleierung“ einer Zahlung ans BZÖ vor.

Per 30. September beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg die Aufhebung der Immunität von Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler. Es geht um die Affäre rund um die BZÖ-Werbeagentur Orange.

Konkret wirft Staatsanwältin Christina Chalup­sky in dem Auslieferungsbegehren, das ÖSTERREICH vorliegt (Zahl 16 St 183 11y), dem Ex-BZÖ-Chef Beihilfe zur Untreue und verbotener Intervention vor. Westenthaler nennt das Begehren „skurril“. Die Akte zeigt zumindest eine seltsame Optik: Wurde hier tatsächlich versucht, ein bestimmtes Abstimmungsverhalten einer Partei im Parlament zu kaufen?

  • An einem Freitag im Juli 2006 bittet Westenthaler laut Aussage seines Wahlkampfleiters Kurt Lukasek, diesen um ein „Gutachten“ zum Thema „Responsible Gaming“ (Verantwortungsvoller Umgang mit Glücksspiel). Laut Lukasek habe Westenthaler das Papier „für die Casinos gebraucht“. Lukasek, bisher mit der Materie noch nie befasst, lieferte 9 (!) Seiten bis zum Montag.
  • Am 24. Juli 2006 fakturierte „Orange“ eine Rechnung über 300.000 Euro (!).
  • Laut Ex-BZÖ-Manager Arno Eccher ließ Westenthaler die Rechnung ausstellen, es habe „keine andere Leistung gegeben“, sagte er aus.
  • Ex-Casino-General Leo Wallner – ebenfalls Beschuldigter in der Causa – kann sich an den Auftrag „nicht erinnern“.
  • Die Justiz nimmt an, das Gutachten habe „dazu gedient, eine Zahlung von 300.000 Euro in die Sphäre des BZÖ zu verschleiern“.

Westenthaler verteidigte sich damit, dass Wallner in dem Verfahren bereits entlastet worden sei. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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