„Familienbonus Plus“ bringt ab 2019 eine Steuergutschrift von bis zu 1.500 € pro Kind und Jahr.
Nach breiter Kritik an Benachteiligung von Alleinerziehenden beim geplanten Familienbonus hat die türkis-blaue Regierung nachgebessert und sieht einen Mindestbetrag für allein- stehende Elternteile vor. Wie der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums zeigt, werden diese 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht ausbezahlt, sollten Alleinerziehende ganzjährig Arbeitslose, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen.
Splitting. Der Entwurf regelt auch im Detail, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können. Grundsätzlich gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Allerdings kann die Aufteilung für jedes Kind extra festgelegt werden.