Neue Kriterien im Sexualstrafrecht: Besonders schwere Verbrechen sollen künftig nicht getilgt werden. Innenminister Platter präzisiert die Strafen.
Innenminister Günther Platter (V) hat die Kriterien für einen Ausschluss der Tilgung bei Sexualstraftaten präzisiert. "Klar für mich ist, dass bei schweren Delikten wie beispielsweise dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, bei schweren oder gewerbsmäßigen Fällen von Kinderpornografie und bei Vergewaltigung eine Tilgung überhaupt ausgeschlossen werden muss", sagte er am Freitag.
Delikte mit Todesfolge
"Mir geht es nicht um jene Delikte, die
bei Todesfolge mit lebenslangen Haftstrafen bedroht sind. Das muss sowieso
klar und selbstverständlich sein - daran wird auch sicher nicht gerüttelt",
stellte Platter klar. "Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass
eine Tilgung bei schweren Sexualdelikten ausgeschlossen sein muss - nicht
nur bei Todesfolge." Nun hofft Platter auf auf "konstruktive Gespräche" mit
dem Justizministerium, "damit wir schon bald den Ausschluss der
Tilgungsfrist für diese schweren Sexualdelikte und auch die verpflichtenden
Berufsverbote ohne Ermessensspielraum für den Richter verankern können".
Derzeit ist in zwei Fällen von Sexualdelikten eine Tilgung ohnehin ausgeschlossen: nämlich bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Unmündigen jeweils mit Todesfolge. Bei beiden Vergehen droht auch lebenslange Haft.
Strafen werden verschärft
Davon unabhängig ist für Platter
eine Erhöhung des Strafrahmens bei Sexualdelikten unverzichtbar: "Es kann
nicht sein, dass Vermögensdelikte teilweise mit höheren Strafen bedroht sind
als Sexualdelikte. Wenn etwa sexueller Missbrauch von Unmündigen mit
geringerer Strafe als ein schwerer Diebstahl bedroht ist, dann stimmt für
mich die Relation einfach nicht. Es braucht beinharte Strafen für Peiniger."
Nun gilt es für Platter, einen Katalog dieser schweren Delikte zu erstellen, für die die Tilgung gänzlich ausgeschlossen sein soll. "Sexualstraftaten gehören zu den abscheulichsten, grausamsten Verbrechen. Diese Verbrechen dürfen nicht gelöscht werden", so der Innenminister. "Wenn jemand schwere Sexualstraftaten begeht, dann muss derjenige auch damit rechnen, dass diese für immer im Strafregisterauszug ersichtlich sind."