Zur österreichischen Asylpolitik

Kickl verschärft Asylschutz-Überprüfung

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Verschärfte Gangart bei der Überprüfung von Asyl- oder subsidiärer Schutz. Besonders Afghanen sollen betroffen sein.

Das Innenministerium hat nun die Gangart  bei der Überprüfung bzw. Aberkennung von Asyl- oder subsidiärer Schutz deutlich verschärft. Das berichtet das "Ö1 Morgenjournal" am Mittwoch. Betroffen sind hauptsächlich junge Afghanen. Anwälte kritisieren, dass hierbei wenig auf die konkrete Gefährdungslage, noch auf schwere Krankheit Rücksicht genommen werde. Innenminister Herbert Kickl hat bereits im Februar angekündigt: „Nach einer bestimmten Zeit soll überprüft werden, ob Schutzgründe weiterhin aufrecht sind.“  

Keine Einzelfälle

Das geschieht nun offenbar in vielen Fällen, bestätigt Günther Ecker, Geschäftsführer des Vereins Menschenrechte. „Es komme zu einer erhöhten Zahl von Verfahren, in denen der Asylstatus überprüft wird, ein Aberkennungsverfahren in Gang kommt oder ein subsidiärer Schutz nicht mehr verlängert wird und daher auch dieser Status wegfällt“, so Ecker in einer Presseaussendung.  Das geschieht nicht nur im Rahmen einiger Einzelfälle, sondern das ist eine Entwicklung, die seit einiger Zeit feststellbar ist.

Eine rechtliche Basis für eine Asylüberprüfung  nach drei Jahren hatte noch die rot-schwarze Bundesregierung beschlossen. Bei subsidiären Schutz darf bereits nach einem Jahr geprüft werden, ob dieser noch notwendig ist. Diesen Schutzstatus kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aberkennen.

Junge Afghanen sind am stärksten betroffen

Speziell jungen Afghanen werde dieser subsidiärer Schutz aberkannt, kritisiert die Anwältin Nadja Lorenz: „ Da wird insbesondere Menschen, die minderjährig gekommen sind der subsidiäre Schutz aberkannt, wo argumentiert wird sie seien nicht mehr minderjährig und überdies sei die Sicherheitslage in Kabul salopp formuliert  eh super.“  Dabei habe sich, allen Experten zufolge, die Lage in Afghanistan nicht verbessert, sondern massiv verschlechtert. Ein Ministeriums-Sprecher sagt dazu: „Grundsätzlich werde im Verfahren und vor Abschiebungen sehr genau und teils mit Gutachtern geprüft, ob der Gesundheitszustand eine Abschiebung erlaubt.“

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