Aus Sicht des Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal ist jegliche Erwerbsbegrenzung beim Kinderbetreuungsgeld "problematisch".
Sowohl Zuverdienst- als auch Arbeitszeitbegrenzung bzw. die Wahlmöglichkeit zwischen beiden würde gegen die "innere Zielsetzung" verstoßen, Eltern die Betreuungsleistung - ob selbst oder fremd erbracht - abzugelten. Deshalb dürften auch keine Unterschiede zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen gemacht werden, erklärte Mazal.
Denn anders als beim Karenzgeld - das Unselbstständigen vorbehalten war - verfolge das Kinderbetreuungsgeld die Zielsetzung, den Eltern Wahlfreiheit zwischen Selbst- und Fremdbetreuung einzuräumen. Damit sei aber eine Unterscheidung zwischen Selbst- und Unselbstständigen - etwa durch eine nur bei Unselbstständigen schlagend werdenden Arbeitszeitbegrenzung - "nicht legitimierbar", erläuterte Mazal.
Beide Ansätze nicht vereinbar
Aus seiner Sicht ist auch die
geltende Zuverdienstgrenze "verfassungsrechtlich problematisch", er hat
schon mehrfach die Streichung verlangt. Und auch wenn man auf die
Arbeitszeit abstellt, "würde wiederum um die Wahlfreiheit eingeschränkt
werden". "Das Ziel ist ja, den Menschen auch viel Erwerb zu ermöglichen und
ihnen gleichzeitig Geld für die Betreuung der Kinder zu geben."
Für Mazal ist es "besonders fragwürdig", wenn die SPÖ - mit ihrem Arbeitszeit-Vorschlag - "die Ermöglichung des Erwerbs infrage stellt". Auch frauenpolitisch wäre es doch nicht sinnvoll, den Erwerb zu beschränken: "Signal der SPÖ müsste doch sein, Frauen Erwerbsbeteiligung zu ermöglichen und sie nicht geradezu in Teilzeitarbeit zu zwingen."