Nachtlokale wollen, dass Rauchen erlaubt bleibt – um Anrainer vor Lärm zu schützen.
Wien. Nach aktuellem Stand soll das Rauchverbot in der Gastronomie nach langem Hin und Her am 1. November in Kraft treten. Lokalbesitzer wollen es jetzt wieder kippen und haben am Dienstag wie angekündigt einen entsprechenden Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Hinter dem Vorstoß steht konkret die Nachtgastronomie. Es gehe nicht darum, einfach wieder rauchen zu dürfen, sondern eine Lösung im Sinne des Anrainerschutzes zu finden“, so Stefan Rathenberger, Sprecher der Initiative, zu ÖSTERREICH. Komme das Rauchverbot wie geplant, sei „österreichweit mit bis zu 50.000 Rauchern zeitgleich vor den nachtgastronomischen Lokalen im Zeitraum 22 bis 6 Uhr zu rechen – was zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen wird“.
4 Beispielfälle. In dem 21 Seiten starken Antrag werden Beispiele von vier nachtgastronomischen Betrieben in Wien, Linz und Graz behandelt. Insgesamt umfasst die Interessensgemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, die vors Höchstgericht zieht, über 1.500 Betriebe.
Der VfGH muss nun zunächst entscheiden, ob er die Causa annimmt. (sea)