Die Kleinpartei "Artikel Eins" hat am Montag mitgeteilt, eine Anfechtung der Wien-Wahl beim Verfassungsgerichtshof eingebracht zu haben.
Laut einer Mitteilung wird unter anderem die Corona-Situation ins Treffen geführt - vor allem der Umstand, dass Unterstützungserklärungen persönlich abgegeben werden mussten, während die Stimmabgabe per Brief möglich war.
Grobe Ungleichbehandlung
Dies habe Kleinparteien benachteiligt, betonte Partei-Vertreter Gerhard Kuchta im APA-Gespräch. Viele ältere Personen hätten angesichts der Infektionsgefahr darauf verzichtet, sich aus dem Haus zu begeben, um am Bezirksamt eine Unterschrift zu leisten. Parlamentsparteien würden hingegen nur Unterschriften von fünf Nationalratsabgeordneten benötigen, kritisierte er. "Auch Kleinparteien sollen eine faire Chance erhalten", befand Kuchta.
In dem Vorbringen an den VfGH wird dementsprechend eine "grobe Ungleichbehandlung in der Covid19-Problematik" geltend gemacht. "Artikel Eins" konnte nicht genügend Unterschriften für ein Antreten am 11. Oktober sammeln. Um antreten zu können, braucht es auf Landesebene jedenfalls für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Um für die Bezirksvertretung zu kandidieren, sind jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig.