Der von den Freiheitlichen geplante Untersuchungsausschuss geht wohl in die Warteschleife.
Die Koalitionsfraktionen werden am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen auf Prüfung diverser Corona-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek "bestreiten", wie VP-Fraktionschef Andreas Hanger der APA ankündigte. Die FPÖ kann nun entweder ihren Antrag ändern oder den VfGH um eine Klärung ersuchen.
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Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein. Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen "bestimmten" noch einen "abgeschlossenen" Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.
Hanger schlägt zwei getrennte U-Ausschüsse vor
Für Hanger sprechen die beiden von der ÖVP in Auftrag gegebenen Gutachten eine eindeutige Sprache. Der FPÖ obliege es nun, das Verlangen so zu gestalten, dass es rechtlich entspreche. Konkret schlägt er vor, die zwei verschiedenen Themen in je einem eigenen Untersuchungsausschuss abzuhandeln, die dann freilich hintereinander stattfinden würden.
Hanger betonte, ihm sei wichtig, dass der rechtliche Rahmen respektiert werde: "Darum bestreiten wir diesen FPÖ-Ausschuss." Das Recht einer Minderheit einen Ausschuss einzubringen, werde respektiert - "doch alles im Rahmen der rechtlichen korrekten Abhandlung".
Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Dabei soll es eben einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. Als thematische Klammer soll dabei eine angebliche "Einschüchterung" von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.
Zwei Optionen für FPÖ
Die FPÖ könnte dem Geschäftsordnungsausschuss am Mittwoch auch einen geänderten Text-Vorschlag vorlegen, der dann allenfalls von den anderen Fraktionen akzeptiert würde. In diesem eher unwahrscheinlichen Fall wäre die Einsetzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause möglich. Ansonsten müssten die Freiheitlichen den VfGH bemühen, der eine Entscheidung zu treffen hat.
Allzu lange warten wird man auf diesen Spruch wohl auch nicht. Denn der VfGH soll ohne unnötigen Aufschub tunlichst innerhalb von vier Wochen entscheiden. Davor hätte die FPÖ zwei Wochen Zeit, den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses beim Höchstgericht anzufechten.