Koalition will Zustimmung der SPÖ

Kopftuch-Verbot: Geldstrafe oder zwei Wochen Haft

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ÖVP und FPÖ haben Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot in Volksschulen übermittelt.

Der Gesetzesentwurf für das Kopftuchverbot in Volksschulen hat es in sich, drohen doch bei einem Verstoß bis zu 440 Euro Strafe – und bei Uneinbringlichkeit sogar bis zu zwei Wochen Ersatzhaftstrafe (siehe Faksimile).

Das steht im Gesetz

Kopftuch-Verbot: Geldstrafe oder zwei Wochen Haft
© oe24

Doch vom Anfang an: ÖVP und FPÖ wollen Kopftücher in Volksschulen generell verbieten (in Kindergärten gilt das Verbot bereits). Konkret heißt es in dem Entwurf: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt.“

Bei einem Verstoß sei unverzüglich die Bildungsdirektion zu verständigen. Innerhalb von vier Tagen muss es ein Gespräch mit den Eltern geben – fruchtet das nicht, setzt es Strafen.

Dass ÖVP und FPÖ dem zustimmen, ist sicher, doch die Koalition will ein Verfassungsgesetz, damit das Verbot gegen etwaige Klagen muslimischer Organisationen (die IGGÖ hat eine solche bereits angekündigt) immunisiert wird. ÖVP-Klubchef August Wöginger zu ÖSTERREICH: „Wir laden deshalb die Opposition herzlich ein, mitzustimmen.“ Verhandlungen will Wöginger mit SPÖ und Neos nicht führen.

SPÖ-Drozda will über 
das Gesetz verhandeln

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner hatte sich zunächst nicht bereit erklärt, einem „Husch-Pfusch-Gesetz“ zuzu­stimmen. Ihr Parteimanager Thomas Drozda will jedenfalls verhandeln. Die Weigerung Wögingers sei „unmöglich“ und eine „Schande“. Die SPÖ wolle „ein Gesamtpaket, um das Kopftuchverbot durch Integrationsmaßnahmen zu begleiten“.G. Schröder

Wiener Schuldirektorin: "Ich halte Verbot für sinnvoll"

Maderbacher ist ­Direktorin der Volksschule Leystraße im 20. Wiener Gemeindebezirk. Von ÖSTER­REICH auf das von der Regierung geplante Kopftuchverbot angesprochen, sagte sie: „Ja, ich halte ein Verbot für sinnvoll.“ In einem Ö1-Interview begründete Maderbacher das so: „Die Mädchen, die bei uns ein Kopftuch tragen, sagen, es ist von zu Hause aus – sie tun das also nicht aus eigenem Willen.“

Auch, dass es nur wenige Fälle gebe, lässt Maderbacher auf Ö1 nicht als Argument gelten: „Es geht um das Recht der Selbstbestimmung, also um alle Mädchen.“ Generell sei es ein Problem, dass die „Bewegung der Kinder durch das Kopftuchverbot eingeschränkt wird – Kinder bewegen sich doch viel mehr als Erwachsene“, so die erfahrene Direktorin.

Und sie hält fest: „Die Kinder werden ausgegrenzt, weil sie doch herausstechen aus der Gruppe, sie sind ­einfach völlig anders angezogen als die anderen Kinder.“(gü)

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