Zutritt nur für Geimpfte

Kurz: 1G-Regel für Nachtgastro ab Herbst

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Ab Herbst könnte es nur noch für Geimpfte Zutritt in Diskotheken und Nachtklubs geben. 

Hammer-Ansage von Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sollten die Zahlen weiter steigen, werde die Regierung ab Herbst die 1G-Regel in der Nachtgastronomie einführen. Das heißt: Nur noch Geimpfte dürfen dann in Diskotheken oder Bars. 

Kanzler Kurz zu oe24: : „Österreich hat die Corona-Pandemie bisher vergleichsweise gut gemeistert. Wir müssen aber gut auf den Herbst vorbereitet sein, denn die Zahlen werden wieder steigen. Wenn die Zahlen weiter steigen, dann braucht es die 1G Regel für Diskotheken und Nachtklubs. Mit der Impfung haben wir das beste Mittel in der Hand, um der Pandemie Herr zu werden und unser Gesundheitssystem zu schützen. Daher gilt es nun weiterhin so viel wie möglich zu impfen, um sich selbst und andere zu schützen.“ 

Video zum Thema: Maria Rauch-Kallat zu Nachtgastro ab Herbst nur für Geimpfte

Drei Schwerpunkte: 1G, Impf-Offensive, 3. Stich

Konkret will die Regierung auf drei Schwerpunkte setzen:

1. Die 1G-Regelung könnte ab Herbst in Bereichen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko wie der Nachtgastronomie notwendig werden: Die Bundesregierung hat stets betont, dass der Ansatz, den wir verfolgen, ein risikobasierter Ansatz ist. In der Nachtgastronomie haben wir die Situation, dass viele Ungeimpfte auf Geimpfte treffen. Daher gibt es hier besonderes Risiko von sogenannten Superspreader-Events. Diese gilt es möglichst zu verhindern. Ab Herbst, wenn sich das soziale Leben wieder nach Innen verlagert, die Infektionszahlen weiter steigen und die Impfquote unter den Jungen niedrig bleibt, könnte eine 1G-Regelung etwa in der Nachtgastronomie notwendig werden.  

2. Man will die Durchimpfungsrate weiter erhöhen: Das Bundeskanzleramt verstärkt zielgruppenspezifisch die Aktivitäten der bundesweiten Österreich-Impft-Kampagne, um die Rate der Erstimpfungen wieder zu steigern und die Durchimpfungsrate kontinuierlich zu erhöhen. Das Gesundheitsministerium bleibt im regelmäßigen Austausch mit den Bundesländern zu möglichst niederschwelligen Impfangeboten, forciert den Wissens- und Erfahrungsaustausch und setzt Schwerpunkte in spezifischer Stakeholder-Kommunikation.

3.  Dritter Stich sobald als möglich: Darüber hinaus muss unser Ziel sein, den Impfschutz möglichst gut aufrechtzuerhalten. Erste Studien zeigen, dass bereits nach wenigen Monaten bei manchen Menschen der Impfschutz stark nachlässt. Deswegen hat das Nationale Impfgremium vergangene Woche die Empfehlung ausgesprochen, vulnerablen Gruppen sowie jenen mit Vektorimpfstoffen geimpften Personen frühestens 6 und spätestens 9 Monate nach der Vollimmunisierung und allen anderen Menschen 9 bis 12 Monate nach der Vollimmunisierung eine Auffrischungsimpfung anzubieten. Die Vorbereitungen dafür laufen mit den Bundesländern auf Hochtouren und bereits Anfang September werden in den Alten- und Pflegeheimen die ersten Auffrischungsimpfungen verabreicht. 

Video zum Thema: Stefan Ratzenberger über die 1G-Regel

Mückstein warnt vor Anstieg

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein warnt vor steigenden Zahlen: „Aktuelle Prognosen der Wissenschaftlerinnen zeigen uns, dass wir die Impfrate weiter erhöhen müssen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Ich appelliere daher an alle, die bisher noch nicht geimpft sind: Informieren Sie sich über die Impfung und nützen Sie eines der zahlreichen Impfangebote. Sie schützen damit sich selbst und auch Ihre Lieben vor einer schweren Erkrankung!“ 

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