Ermittlung geht weiter

Kurz: Auslieferung am 17. November

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WKStA wartete nicht einmal einen Tag, um die Auslieferung von Kurz zu verlangen. 

Wien. Da hat es jemand mächtig eilig: Donnerstagabend Punkt 21.30 Uhr gab es ein Kurzes Ping bei einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, im Mail-Ordner: das Auslieferungsbegehren der Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA gegen Sebastian Kurz. Der nunmehrige Nationalratsabgeordnete war also gerade mal etwas mehr als 12 Stunden angelobt, als die Justiz schon die Aufhebung seiner Immunität verlangte, um in der Chat-Affäre rund um den Ex-Öbag-Chef auch gegen Kurz zu ermitteln. Es geht um Untreue bzw. Bestechlichkeit, Kurz bestreitet alle Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Sitzungen im November. Dass die Ermittlungen weitergehen, gilt als fix, Kurz wird ausgeliefert werden. Die Frage ist nur: wann? Die Anfrage der WKStA ist bis Montag nur für den Betroffenen – also Kurz selbst – einsehbar, dann wird sie auch an den Immunitätsausschuss weitergeleitet. Und auch dessen Vorsitzende Selma Yildirim (SPÖ) will keine Zeit verlieren – ihr Ausschuss muss die Aus­lieferung vorbereiten. Erst dann kann das Nationalratsplenum entscheiden. „Ich wäre ja auch bereit, eine Sondersitzung ein­zuschieben. Wahrscheinlicher ist aber, dass es eine Ausschusssitzung vor der nächsten regulären Sitzung am 16. November gibt – dann kann das Plenum am 17. entscheiden“, so Yildirim zu ÖSTERREICH.

Kurz will sich nicht hinter Immunität verstecken

Vier Wochen Stillstand. Die Eile der WKStA ist damit erklärt: Denn bis Kurz’ Immunität aufgehoben ist, darf sie an sich keine Ermittlungsschritte setzen – das bedeutet, dass die Untersuchung knapp viereinhalb Wochen steckt.
Kurz ist froh. Allerdings hat Kurz selbst erklärt, sich nicht hinter der Immunität verstecken zu wollen – alle Parteien werden also der Auslieferung zustimmen. Die ÖVP ließ mitteilen: „Durch die Auslieferung bekommt Kurz die Möglichkeit, die Vorwürfe gegen ihn zu widerlegen.“  

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