Causa "Falschaussage"

Kurz schlägt mit Gutachten zurück

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''Starke Zweifel'' an ''vorsätzlich'' falscher Aussage angebracht, meint Hinterhofer.
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Wien. Der Anwalt der ÖVP, Werner Suppan, hat bei dem Straf- und Strafverfahrensprofessor Hubert Hinterhofer eine strafrechtliche Stellungnahme in der Causa Sebastian Kurz beauftragt. Auf sieben Seiten setzt sich der Universitätsprofessor mit den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Kanzler wegen des Verdachts der Falschaussage im U-Ausschuss auseinander.

Dabei sei eine Falschaussage ein „Vorsatzdelikt“. Hinterhofer meint in dem ÖSTERREICH vorliegenden Papier, dass es „fraglich“ sei, ob Kurz „tatsächlich falsch ausgesagt“ habe. Er bezweifelt die Folgerungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und deren Beweisführung. Dabei wirft er der Behörde wiederholt „spekulative Schlussfolgerungen“ vor.

Auch Kurz beharrt bekanntlich darauf, dass er nicht die Unwahrheit gesagt habe.

Verurteilungswahrscheinlichkeit gering

Zweifel. Für einen Strafantrag seitens der WKStA brauche es eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die laut dem Berichtersteller nicht vorliege. Vor allem aber würde es „starke Zweifel“ geben, dass Kurz „vorsätzlich“ etwas Falsches ausgesagt habe.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht das freilich anders.

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