5. Treffen

KV-Verhandlungen für Handel erneut ohne Ergebnis

Teilen

Die Kollektivvertragsverhandlungen für rund 520.000 Beschäftigte im heimischen Handel sind am Freitag erneut ohne Ergebnis unterbrochen worden.

Die Verhandlungen werden in einer Woche, am Freitag, den 21. November, fortgesetzt. Damit ist der fünfte Verhandlungstag für den Handel bereits ohne Ergebnis abgebrochen worden. Die Gespräche verlaufen nach wie vor "in guter Atmosphäre", man liege aber "noch zu weit auseinander", hieß es in einer ersten Reaktion vonseiten der Arbeitgeber.

Forderungen und Angebot noch weit auseinander
Der Gewerkschafts-Chefverhandler Felix Hinterwirt sieht "das Verhandlungsklima nicht vergiftet" und eine "reelle Chance, nächsten Freitag abschließen zu können". Dieser sechste Verhandlungstag sei jedoch der "letzte offizielle Termin, an dem ein vernünftiger Abschluss zustande kommen kann", betonte er. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werde die Gewerkschaft zu den "üblichen Dingen in verschiedenen Eskalationsstufen" greifen.

Die Gewerkschaft hat zuletzt eine reale Gehaltserhöhung unter besonderer Berücksichtigung der niedrigen Einkommen für die Beschäftigten im Handel gefordert. Bei einer zugrunde gelegten Inflation von 3,5 Prozent entspricht das einer Erhöhung von 3,8 bis 4,0 Prozent. Wie der steirische Regionalsekretär für Handel, Walter Christian, am Rande einer Studienpräsentation betonte, haben die Arbeitgeber in ihrem ersten Angebot aber "weniger als 1 Prozent" geboten

Im Vorjahr sind die Gehälter im Handel per 1. Jänner 2008 um 3,1 Prozent beziehungsweise um mindestens 45 Euro erhöht worden.

Die als richtungsweisend geltenden KV-Verhandlungen bei den Metallern wurden heuer mit einer Erhöhung der Mindest- und Ist-Löhne um 3,8 bis 3,9 Prozent abgeschlossen. Die 3,9 Prozent bekommen Arbeitnehmer der unteren Einkommensschichten bis zu einem Bruttogehalt von rund 1.500 Euro. Zusätzlich gibt es einkommensunabhängig eine Einmalzahlung von 100 bis 250 Euro. Sie richtet sich nach der Höhe des Betriebsergebnisses (EBIT) des jeweiligen Unternehmens.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.