Keine Öffnung

Lockdown-Hammer: Hotels & Gastro bis 6. Jänner geschlossen

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Das verkündete die Regierung am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Jetzt ist es amtlich. Wie die Bundesregierung am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekanntgab, bleiben Hotels und die Gastronomie bis inklusive 6. Jänner geschlossen. Inzwischen soll schon ein Schreiben von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger an die Betroffenen herausgegangen sein.

Der Umsatzersatz wird bis zum Jahresende für jene Firmen verlängert, die vorerst weiter nicht öffnen dürfen. Die Coronahilfe wird sich aber nicht wie bisher auf 80 Prozent sondern auf 50 Prozent belaufen, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Nachmittag mit. Beantragbar wird der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown demnach ab 16. Dezember wie gehabt über FinanzOnline sein. Gastronomie und Hotellerie dürfen erst am 7. Jänner 2021 wieder öffnen.

Für die ersten Jännertage, in denen nach aktuellem Stand Hotels und Gastronomie geschlossen bleiben, können die Unternehmen nur mehr die weitere Coronahilfe des Fixkostenzuschusses beantragen. "Durch die Verlängerung des Lockdown werden wir für die Phase bis 31.12. den Umsatzersatz verlängern - bis 50 Prozent im Vergleichszeitraum werden hier ersetzt werden", sagte der Finanzminister. Dem Staat werde das rund eine Milliarde Euro zusätzlich kosten. "Diese Verlängerung ist einmalig." Es handle sich um ein kurzfristiges Instrument zur Überbrückung der "sehr schwierigen Situation". Danach gebe es den Fixkostenzuschuss. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

"Die Maßnahmen, die wir jetzt setzen, haben unmittelbare Auswirkungen ob und wie schnell wir 2021 wieder in allen Bereichen aufmachen können", so Blümel. "Der Dezember ist für viele Betriebe einer der wichtigsten Monate im ganzen Jahr. Trotz der jetzt schwierigen Zeit machen wir mit den Coronamaßnahmen eine Wintertourismussaison 2021 perspektivisch noch möglich." Die Maßnahmen hätten Auswirkung "auf Wachstum, auf Arbeitsplätze und das Überleben von Unternehmen. Und natürlich auch auf das Budget, die Verschuldung und den Staatshaushalt", so Blümel.

Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen vorerst bist 7. Jänner geschlossen bleiben - im Gegensatz dazu dürfen körpernahe Dienstleistungen (Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege-oder Massage-Dienstleistungen) am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten. Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind weiterhin nur unaufschiebbare Geschäftsreisen. Gasthäuser dürfen Essen zur Abholung zwischen 6:00 Uhr in der Früh und 19:00 Uhr am Abend anbieten. Geliefert darf rund um die Uhr werden.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sprach von einer zuletzt "emotionalen Debatte über den Wintertourismus in Österreich". Sie strich die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wintersaison hervor. Es müsse aufgrund der Infektionszahlen aber "behutsam geöffnet" werden. Eine vollständige Öffnung sei noch nicht möglich. "Aber Österreich wird die Möglichkeit schaffen, dass es heuer zu Weihnachten auch Skifahren gibt, dass die Seilbahnen öffnen." Der Umsatzersatz biete den Unternehmen die nötige Liquidität, um über den Lockdown zu kommen, dazu gebe es Kurzarbeit mit weiterhin bis zu 100 Prozent und den Fixkostenzuschuss. Grundsätzlich sei davon auszugehen, "dass die Wintersaison eine sehr schwierige wird".

Grundsätzlich soll überall wo es möglich ist im Homeoffice gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen wie etwa Plexiglaswände gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen wie Trennwände oder feste Teams oder Ähnliches, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Vorteil des Umsatzersatzes ist laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) auch, dass eine Arbeitsplatzgarantie damit verbunden ist und dieser rasch und unkompliziert ausbezahlt werde. Das sagte der Kogler in einer Pressekonferenz vor jener von Blümel und Köstinger.

 

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