"Marokkanerdiebe"-Prozess

EX-FPÖ-Kandidat freigesprochen

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Innsbrucker Ex-FP-Kandidat Penz von Verhetzung freigesprochen.

 Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei der Gemeinderatswahl 2012, ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Penz habe nicht den bedingten Vorsatz gehabt, das gesamte marokkanische Volk mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" zu beleidigen, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Richterin: Penz wusste nicht, dass er Marokkaner "in ihrer Gesamtheit"  herabsetzt
Er habe es daher nicht für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass durch den auf Plakaten affichierten Slogan die Marokkaner "in ihrer Gesamtheit" herabgesetzt werden könnten, meinte Richterin Heidemarie Paul. Penz habe zudem im Vorfeld "Bedenken" gegen das Aufhänger der Plakate geäußert. Daher sei der "bedingte Vorsatz nicht erfüllt". Der Hotelier sei daher "im Zweifel" freizusprechen gewesen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Tatbild der Verhetzung dennoch erfüllt
Das objektive Tatbild der Verhetzung sei durch die Plakate jedoch erfüllt worden, betonte Paul. Der Slogan sei "sehr allgemein gehalten" gewesen und habe die Marokkaner daher in ihrer Menschenwürde verletzt und verächtlich gemacht.

Penz hatte zuvor in der Verhandlung beteuert, dass man mit dem Slogan lediglich die "Sicherheitsproblematik" mit der "dealenden Nordafrikaner-Szene in Innsbruck" thematisieren habe wollen. Das Ganze sei "vielleicht geschmacklich nicht ganz in Ordnung" gewesen und "überspitzt dargestellt" worden, er habe aber niemals das marokkanische Volk als Gesamtes verächtlich machen wollen. "Es war allen klar, dass ein August Penz einem ausländerfeindlichen Wahlkampf nie zugestimmt würde", erklärte der mittlerweile aus der FPÖ ausgetretene Unternehmer.

Penz weiß nicht, wer den Slogan erfunden hat
Wer den Slogan kreiert habe, wisse er nicht, so Penz. Er habe aber "eine Vermutung". Entweder habe es sich um die zuständige Werbeagentur gehandelt, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl oder Parteichef Heinz-Christian Strache.

Penz war Anfang Februar 2013 im Erstprozess zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden. Ende November hob das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil jedoch wegen Nichtigkeit auf und verwies es an die erste Instanz zurück. Das Oberlandesgericht stellte "wesentliche Mängel" in der Begründung des Urteils durch das Erstgericht fest.

Penz entschuldigte sich bei marokkanischem Königshaus
Der Hotelier hatte stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte Penz wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.

Die Freiheitlichen hatten bei der Wahl am 15. April 2012 um 2,7 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent zugelegt. Sie stellen drei der 40 Mandatare im Innsbrucker Gemeinderat.
 

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