Tirols Landeschef Anton Mattle und sein Vorarlberger Amtskollege Markus Wallner (beide ÖVP) haben ein "Positionspapier" zur "Reformpartnerschaft" veröffentlicht.
Die geteilten Zuständigkeiten mit Grundsatzgesetzgebung beim Bund und Ausführung/Vollzug bei den Ländern sollen abgeschafft werden. Bei der Gesundheit soll die Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund, bei der Bildung die Länder für Personal, Kinderbetreuung und äußere Organisation der Pflichtschulen verantwortlich sein.
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Insbesondere bei Gesundheit und Bildung sei eine "klarere Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder" vorgesehen, erklärten Mattle, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, und sein Nachfolger in der Funktion ab 1. Juli, Wallner, in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag zu den vorgeschlagenen, verfassungsrechtlichen Änderungen. Im Gesundheitsbereich müsse es zu Entflechtungen kommen: "Weg von einem stufenweisen Aufbau hin zu klaren Zuständigkeiten. Es ist eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt." Ausnahmen müsse es auch bei der Beteiligung der Länder an der Finanzierung öffentlicher Krankenanstalten, der Organisation der Landesgesundheitsfonds, der Organisation von Ethikkommissionen, der Vertretung von Patienteninteressen, den Regelungen zu Sonderklassen sowie Fragen der wirtschaftlichen Führung und Aufsicht geben. Die überregionale Versorgungsplanung liege laut dem Plan hingegen beim Bund.
Die Stoßrichtung der Vorschläge im Gesundheitsbereich war von Mattle bereits bei der offiziellen Übernahme des LH-Vorsitzes am Sonntag klargemacht worden, bei der er das "Positionspapier" angekündigt hatte. Dabei sprach Tirols Landeschef von einer Teil-Zentralisierung bei der Gesundheit bzw. einer "zentralen Gesetzgebung im Spitalswesen", wobei aber die Länder mitreden sollen. Das Papier wurde gemeinsam mit Verfassungsexperten beider Länder erstellt.
Markante Änderungen bei Bildung, Artikel 12 B-VG soll abgeschafft werden
Im Bildungsbereich soll - wenn es nach Mattle und Wallner geht - offenbar eine deutliche Verlagerung in Richtung Bundesländer vonstatten gehen. Die Länder würden insbesondere für Personalangelegenheiten, Kinderbetreuung und die äußere Organisation der Pflichtschulen zuständig sein, während der Bund für Unterricht, Lehrpläne und höhere Schulen verantwortlich bleibe. Die Bildungsdirektionen sollen aufgelöst werden und der Bundesvollzug in die mittelbare Bundesverwaltung, also in die Ämter der Landesregierung, überführt werden.
Im Fokus der beiden Landeschefs ist jedenfalls der Artikel 12 B-VG, der die erwähnten geteilten Zuständigkeiten regelt. Die Forderung lautet: Dieser soll abgeschafft werden, wie der APA aus dem Büro Mattles bestätigt wurde. Es brauche eine Entflechtung der Grundsatzgesetzgebung. "Geteilte Zuständigkeiten, bei denen der Bund Grundsatzgesetze erlässt und die Länder Ausführung und Vollzug übernehmen, haben sich als wenig praxistauglich erwiesen", argumentierten die beiden Landeshauptleute. Ziel sei es, diese Mischzuständigkeiten "klarer zu ordnen und entweder dem Bund oder den Ländern zuzuweisen, wobei Mitwirkungsrechte der jeweils anderen Ebene abgesichert bleiben sollen."
Von Armenwesen bis Elektrizität
Das tirolerisch-vorarlbergerische Papier geht jedenfalls über Bildung und Gesundheit hinaus: Im Bereich des "Armenwesens" schlagen die Landeshauptleute von Tirol und Vorarlberg vor, dass der Bund künftig die Zuständigkeit erhält, Mindest- und/oder Höchstsätze festzulegen. Tue er dies nicht, verbleibe die Zuständigkeit für Gesetzgebung und Vollziehung vollständig bei den Ländern. Auch beim Elektrizitätswesen gibt es einen Vorstoß: Hier soll ebenfalls der Bund zuständig sein, "allerdings mit klar und ausdrücklich geregelten Ausnahmen", wie es hieß. Komplett zu den Bundesländern soll hingegen das Forstwesen gehen. Ebenso wie das Volkswohnungswesen, mit Ausnahme des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts.
Weiter im Talon der ÖVP-Landeschefs Mattle und Wallner: Die "Reduzierung der unmittelbaren Bundesverwaltung." Vorgeschlagen werde unter anderem, die Wildbach- und Lawinenverbauung in die Zuständigkeit der Länder zu geben. Angepeilt wird auch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, etwa durch die Übertragung der Bundesaufsicht über die Gemeinden auf die Länder. Auch zielen die beiden West-Landeschefs auf die "Stärkung der Finanzautonomie der Länder." Vorgeschlagen wird der Entfall bestimmter Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes, die die Finanzhoheit der Länder einschränken würden.
Sämtliche Vorschläge stünden unter dem Vorbehalt, dass den Ländern im Finanzausgleich ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, machten die Landeshauptmänner klar. Die Zahl der 15a-Vereinbarungen solle auf ein Minimum zu beschränken. "Es gilt, Gesetzeskompetenz, Geld und Ausführung zusammenzubringen", erklärte Wallner.
Bis Mitte 2026 "Klarheit", bis Ende des Jahres "Ergebnisse"
"Tirol und Vorarlberg sind reformbereit. Insgesamt bringen uns Absolutpositionen nicht weiter. Wir müssen die Taktzahl in der Reformpartnerschaft aber unbedingt erhöhen", betonte Mattle. Das Positionspapier sei eine "erste Diskussionsgrundlage". Tirols Landeschef hatte angekündigt, das Papier nun auch mit den übrigen Landeshauptleuten abstimmen zu wollen. Man wage "gemeinsam einen ersten Vorstoß für eine echte Kompetenzbereinigung im Rahmen der Reformpartnerschaft, mit konkreten und machbaren Maßnahmen." Bis Mitte des Jahres brauche es "Klarheit über die Reformvorhaben" und bis Ende des Jahres "konkrete Ergebnisse."
"Abwartend" zeigte sich unterdessen Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger hinsichtlich der Reformvorschläge zu Gesundheit und Bildung. "Überschriften und Positionspapiere sind undienlich, wenn man die konkreten Inhalte nicht im Detail kennt, gerade der Gesundheitsbereich ist vulnerabel und darf nicht als parteipolitischer Spielball missbraucht werden", sagte Abwerzger in einer Reaktion. Eine Entflechtung der Kompetenzen im Bildungsbereich sei indes "längst überfällig" und klare Zuständigkeiten "wünschenswert."