Die Auswahl der Medizinstudenten mit Hilfe von Aufnahmetests kostet laut einem Rechnungshof-Bericht rund eine Million Euro pro Jahr.
Die Medizinische Universität Wien (MUW) beziffert die Kosten für das gemeinsam mit der Medizin-Uni Innsbruck (MUI) durchgeführte Aufnahmeverfahren (Eignungstest für das Medizin-Studium/EMS) im Wintersemester 2006/07 mit rund 300.000 Euro, die MUI mit rund 250.000 Euro. Zusätzlich fielen in Wien etwa 200 zusätzliche Überstunden an, in Innsbruck wurden temporäre Aushilfskräfte eingesetzt, was 15.000 Euro kostete. Die Medizin-Uni Graz Graz, die ein eigenes Aufnahmeverfahren entwickelt hat, beziffert den Aufwand mit rund 300.000 bis 310.000 Euro. Die VUW schätzt ihre Verfahrenskosten mit rund 141.000 Euro ein.
Rechnungswesen verbesserungswürdig
Während die Unis über
diese Aufwendungen relativ genau Bescheid zu wissen scheinen, konnte nur die
Veterinärmedizinische Uni die Kosten eines Studienplatzes pro Studienjahr
beziffern, die drei Medizin-Unis dagegen nicht. Der RH empfiehlt daher den
Unis, ihr Rechnungswesen zur Ermittlung der Studienplatzkosten zu
verbessern. So könnten zusätzliche Leistungen, die zur Bewältigung des
verstärkten Zustroms ausländischer Studienwerber nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2005 notwendig sind, auch monetär
dargestellt werden, meinen die Prüfer.
Bessere Information über Anforderungen
Der RH empfiehlt den
Unis weiters, "über die von Zulassungsverfahren betroffenen Studienangebote
und die diesbezüglichen Anforderungen verstärkt zu informieren" sowie
"Auswahlkriterien und -prozesse ausreichend zu kommunizieren". Aus Gründen
eines effizienten Mitteleinsatzes bei begrenzten Ausbildungsressourcen
sollten bei der Auswahl der Studienbewerber "bevorzugt qualitative
Gesichtspunkte berücksichtigt" werden, heißt es in dem RH-Bericht.
Unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen
Zudem moniert der
RH, dass bei den Zulassungsverfahren das Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) anzuwenden wäre. Dies sei von der MUI und
der VUW für Teile des Auswahlprozesses im Wintersemester 2005/06 nicht
eingehalten worden. So wurden etwa an der Veterinärmedizin unvollständige
Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Zuwachs deutscher Studenten
Klar festgehalten wird vom RH, wie
deutsche Studienbewerber vom EuGH-Urteil vor allem im Bereich Human- und
Tiermedizin, aber auch in Psychologie, Biologie und Publizistik, profitiert
haben. In diesen Studienrichtungen hätten sich die
Nationalitäten-Proportionen der Studienanfänger deutlich verändert. So lag
der Zulassungsanteil Deutscher in diesen Studienrichtungen in den Jahren vor
dem EuGH-Urteil zwischen drei und sechs Prozent, stieg jedoch im
Wintersemester 2005/06 auf einen Anteil von 22 bis 50 Prozent. Besonders
krass etwa das Beispiel der Psychologie an der Uni Salzburg: Kamen dort
2004/05 nur sieben Prozent der Studienanfänger (insgesamt 258) aus
Deutschland und 88 Prozent aus Österreich, waren es 2006/07 (215
Studienanfänger) 56 Prozent aus Deutschland und nur mehr 39 Prozent aus
Österreich. Der Anteil von Studenten aus anderen Staaten blieb mit fünf
Prozent gleich.