Mit diesem Nationalratsbeschluss soll Wohnen leistbar bleiben.
Der Nationalrat hat in der Nacht auf Donnerstag eine Novelle des Wohnrechts beschlossen, wonach der Mietzins nur mehr alle zwei Jahre angehoben wird. Die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte werden damit nur noch jedes zweite Jahr zum 1. April erhöht.
Gesetz nach Anlass
Nach einer erst ein Jahr alten
Gesetzesänderung drohte heuer eigentlich eine Mietzinsanpassung um 3,2
Prozent per 1. April. Denn im Frühjahr 2008 war das Mietrechtliche
Inflationslinderungsgesetz - in Reaktion auf die hohe Dezember-Inflation -
in aller Eile zusammengezurrt worden. Damit richtete sich die jährliche
Erhöhung der Richtwertmieten nach der durchschnittlichen Jahresinflation und
nicht mehr wie in den Jahren zuvor üblich nach der Dezember-Teuerung.
Neuer Anlass
Doch 2008 war die Teuerung im Jahresdurchschnitt
fast dreimal so hoch die Dezember-Inflation: Statt einer Mieterhöhung um 1,3
Prozent nach dem alten Gesetz stand damit eine fast dreimal so hohe
Mieterhöhung (um eben jene 3,2 Prozent) per 1. April 2009 bevor. Mit der
nunmehr neuerlichen Gesetzesänderung schafft man dieses Problem aus dem Weg,
damit kommt es heuer mit 1. April zu keiner Erhöhung der Mieten. Die
Anpassung der maßgeblichen Richtwerte soll nun im Zwei-Jahres-Rhythmus - wie
zuletzt - nach der Jahresinflation geschehen.
Darüber hinaus wird die erlegte Kaution vor einer allfälligen Insolvenzgefahr des Vermieters geschützt. Konkret ist es den Mietern damit möglich, ihren Anspruch auf Rückzahlung von Kautionen im Außerstreitverfahren - also ohne Kostenrisiko - feststellen zu lassen.