Seit 1. Juli gültig

Mikl-Leitner verteidigt neues Fremdenrecht

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Die Innenministerin hält die Mitwirkungspflicht für besonders wichtig.

Seit 1. Juli ist das neue Fremdenrechtspaket in Kraft, das u.a. die auf fünf Tage befristete Anwesenheitspflicht von Asylwerbern im Erstaufnahmezentrum vorsieht. "Die Mitwirkungsverpflichtung ist nach dem Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG) 2011 eine wichtige Maßnahme, um die Hintertür für Missbrauch zu schließen und die Vordertür für all jene offen halten zu können, die unsere Hilfe brauchen", stellte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) dazu bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit LH Erwin Pröll (V) am Montag in Traiskirchen fest.

Unterstützung statt Schikane
Die Mitwirkungspflicht sei weder eine Schikane noch ein in Haft Nehmen, betonte Mikl-Leitner. Es brauche die Unterstützung des Asylwerbers, um so rasch wie möglich abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für das Verfahren zuständig ist, und die Verfahren schneller und effizienter zu gestalten. Das sei auch im Interesse der Betroffenen, verwies die Innenministerin auf die Gefahr des Abgleitens in die Kriminalität - etwa dadurch, dass Geschleppte den Schleppern noch Geld schulden und daher von diesen ausgebeutet würden. 2.964 Personen seien 2010 untergetaucht, 74 Prozent davon während der Erstaufnahme.

Die Asylwerber bekommen seit 1. Juli 2011 bei ihrer Antragstellung eine sogenannte rote Verfahrenskarte, die beispielsweise im Falle eines Aufgriffes durch die Polizei hilft, sofort den Aufenthaltsstatus feststellen zu können. Die Lebensbedingungen stünden im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen "zum Besten", verwies die Innenministerin auf Sport- und Freizeitmöglichkeiten, eigene Pavillons für Jugendliche und Frauen sowie einen Kindergarten.

Rückgang
Generell gebe es einen Rückgang bei den offenen Verfahren, so Mikl-Leitner. Waren es Anfang 2008 noch 34.000, so halte man derzeit bei 20.000. Von der "Belastung" durch Asylwerber liege Österreich im europäischen Vergleich auf Platz fünf: Auf 1.000 Einwohner kommen 1,3 Asylwerber, in Italien etwa 0,1. Mit den vorhandenen Plätzen finde man das Auslangen, Überlegungen zu einem dritten Erstaufnahmezentrum seien daher unnötig. Aber es gebe auch kein "Zurücklehnen", sondern "die eine oder andere Schraube noch enger zu drehen", erläuterte Mikl-Leitner im Hinblick, dass im ersten Halbjahr die Zahl der Anträge um 16 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2010 gestiegen sei. Mit dem Gesetz sei man gut aufgestellt, es müsse nun auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden. Im Bereich Terrorismusbekämpfung werde gemeinsam mit der Justiz ein Paket vorgelegt werden.

Pröll zufolge hat das 2010 mit Mikl-Leitners Vorgängerin Maria Fekter geschlossene Abkommen zur Beschränkung der Belegzahlen in Traiskirchen auf maximal 480 Asylwerber gegriffen. Der Höchststand im Jänner 2006 betrug 1.551 Personen und die Durchschnittsbelegung 830. Diese liege in den vergangenen 15 Monaten seit Vertragsabschluss bei 328, aktuell werden in Traiskirchen 409 Menschen betreut. Das bedeute mehr Menschenwürde und weniger Probleme im Lager sowie mehr Sicherheit sowohl für die Bediensteten als auch für die Stadt und Umgebung.

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