Künftig gibt es mehr Möglichkeiten bei Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen für Gemeinden.
Heute wurde eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) präsentiert. Darin geregelt sind Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, was vor allem das Ortsgebiet betrifft. Demnach soll es Gemeinden nun leichter gemacht werden, Geschwindigkeitsbeschränkungen in "Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis" verhängen zu können. Das betrifft beispielsweise das Umfeld von Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen.
Nicht eingestellt: Grünblinken von Ampeln
Im Verkehrsausschuss erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler, dass die Novelle den Gemeinden fortan viel Verwaltungsaufwand erspart. Medial für Wirbel sorgte indessen die neue Möglichkeit, "Ampelschaltungen so zu gestalten, dass der Zufluss zu stark befahrenen Straßen geregelt wird". Das schließt "den Verzicht auf Grünblinken der Ampel an bestimmten Kreuzungen oder Zufahrten" mit ein. Gewessler stellte allerdings klar, dass das Grünblinken von Ampeln generell nicht abgeschafft werde.