8 Jahre für Grasser - nicht rechtskräftig

Muss Grasser jetzt wirklich hinter Gitter?

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Das Urteil ist gesprochen – doch bis es auch wirklich gilt, dauert es noch Jahre.

Wien. Dass es Politiker vor Gericht schwer haben, weiß man. Ex-Innenminister Ernst Strasser (3 Jahre Haft) und Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (3 Jahre, eines davon bedingt) können ein Lied davon singen. Doch das, was am Freitag ab 10.36 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht Wien von Richterin Marion Hohen­ecker als Buwog-Urteil nach drei Jahren Prozessdauer verlesen wurde, ist in der Zweiten Republik beispiellos.
 
Untreue, Bestechung (bzw. Bestechlichkeit) und Beweismittelfälschung – die meisten der 14 Angeklagten fassten harte Urteile aus. Allen voran Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (51), dem Hohenecker 8 Jahre aufbrummte. 7 Jahre gab es für Grassers Trauzeugen: Ex-FPÖ-General Walter Meischberger (61). Der Lobbyist Peter Hochegger bekam trotz Teilgeständnisses 6 Jahre – es gilt die Unschuldsvermutung.
Nichtigkeit & Berufung. Alle Verurteilten werden berufen bzw. Nichtigkeitsbeschwerde anmelden. Die Berufung geht zum Oberlandesgericht (OLG). An der Schuldfrage rütteln die Richter nicht mehr, es geht hier „nur“ um das Strafmaß. Es kann reduziert, aber auch noch erhöht werden.
 
Die Nichtigkeitsbeschwerde landet nach der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof (OGH). Er prüft, ob das Verfahren regelkonform durchgeführt wurde. Das kann dauern: Die schriftliche Ausfertigung des Ersturteils erfolgt bis zum Sommer, erst dann können die Anwälte in Sachen Nichtigkeitsbeschwerde loslegen. In der Regel braucht der OGH 18 Monate – dann geht die Causa eventuell zurück an den Start. Vor 2022, wahrscheinlich aber 2023 wird es keine Entscheidung geben. Würde der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben, finge der ganze Buwog-Prozess von vorne an. Wenn nicht, greift das Urteil des OLG. KHG würde wohl sicher ins Gefängnis gehen.
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