Bruderzwist

Namensstreit im Ländle: FPÖ vs. Splittergruppe

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Der Prozess im Namensstreit zwischen der Bundes-FPÖ und der Ländle-Splittergruppe wurde vertagt. Der Streit dauert an.

Der Namensstreit zwischen einer Splittergruppe der Vorarlberger FPÖ und der Bundes-FPÖ dauert an. Das Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag einen Prozess vertagt, in dem die Bundespartei der Vorarlberger Splittergruppe "Freiheitliche Partei Österreichs - Landesgruppe Vorarlberg" ihren Namen verbieten möchte, berichtete am Mittwoch ORF Radio Vorarlberg. Mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung ist die Bundes-FPÖ bereits im August abgeblitzt.

Verwechslungsgefahr?
Die Bundes-FPÖ befürchtet durch die Namensgebung Verwechslungen. Bis zum Ende des Gerichtsverfahrens darf sich die Splittergruppe rund um die Bregenzer Klaus Bilgeri und Rainer Kos allerdings weiter "freiheitlich" und "FPÖ" nennen. Das Gericht vertagte den Prozess, weil zunächst eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abgewartet werden soll. Der VfGH prüft derzeit die Parteienförderung für die Vorarlberger FPÖ - die eng mit der Frage verbunden ist, welches die "echte" Vorarlberger FPÖ ist.

Abspaltung der Vorarlberger FPÖ
Hintergrund des Konflikts ist die Abspaltung der Vorarlberger FPÖ von der Bundespartei im April 2005. Die damalige FP-Vorarlberg unter Parteiobmann Dieter Egger hatte sich im Zuge der BZÖ-Abspaltung im April 2005 von der Bundes-FPÖ unter Strache zunächst losgesagt, ihren Namen in "Vorarlberger Freiheitliche" geändert und eigene Statuten beschlossen.

Neugründung war schneller
Ein Proponentenkomitee rund um Bilgeri und Kos meldete Ende Dezember 2005 - noch bevor die Egger-FPÖ wieder zur Bundes-Organisation zurückgekehrt war - beim Innenministerium eine "neue" FPÖ Vorarlberg an und bekannte sich zu den Statuten, die vor der Loslösung der Vorarlberger Freiheitlichen von der Bundespartei Gültigkeit hatten. Ziel der Neugründung war es, rechtlich und politisch den Platz der alten FPÖ-Landesgruppe einzunehmen. Die FPÖ um Egger reagierte darauf mit dem Parteiausschluss von Bilgeri und Kos.

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