Asyl-Debatte

Neues Asylgesetz ist fertig

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Der Bund wird ein Durchgriffsrecht bekommen – auch das Taggeld für Quartiere steigt.

Montagnachmittag war es dann so weit: SPÖ, ÖVP und Grüne einigten sich auf das neue Durchgriffsrecht für die Unterbringung von Asylwerbern.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner darf ab 1. Oktober Flüchtlinge in Bundesimmobilien unterbringen – und zwar auch gegen den Willen der jeweiligen Bürgermeister vor Ort. Dies gilt aber nur für Bundesländer, die ihre Quote nicht erfüllen (derzeit erfüllen sie Wien, NÖ, Vorarlberg & Salzburg).

Für Gemeinde gilt vorerst
eine Asylquote von 1,5 %

■ Bis zu 120.000. Für die Unterbringung der Flüchtlinge wird eine Gemeindequote festgelegt – konkret soll sie 1,5 % der jeweiligen Wohnbevölkerung betragen. Diese Quote kann aber angehoben werden. wenn es Bedarf gibt. 1,5 % bedeutet dass Quartiere für insgesamt 120.000 Asylwerber geschaffen werden können. „Vorrangig“ betroffen sind Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern.

■ Höchstlimit. An einem Standort dürfen maximal 450 Flüchtlinge untergebracht werden.

■ Befristung. Befristet ist das Verfassungsgesetz mit Ende 2018 – dies war Wunsch der Länder. Beschlossen wird es im September im Parlament, eine Sondersitzung soll für den 1. September beantragt werden. Die Schlussabstimmung dürfte aber erst am 23. September stattfinden.

■ Taggeld. Ab Oktober steigt das Taggeld für jeden Asylwerber von 19 auf 20.50 – ab 2016 dann auf 21 Euro.

Die FPÖ reagierte rasch: Parteichef Strache zeigte sich empört und will im Parlament eine Volksbefragung beantragen.(gü, fis)

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