Der Bund wird ein Durchgriffsrecht bekommen – auch das Taggeld für Quartiere steigt.
Montagnachmittag war es dann so weit: SPÖ, ÖVP und Grüne einigten sich auf das neue Durchgriffsrecht für die Unterbringung von Asylwerbern.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner darf ab 1. Oktober Flüchtlinge in Bundesimmobilien unterbringen – und zwar auch gegen den Willen der jeweiligen Bürgermeister vor Ort. Dies gilt aber nur für Bundesländer, die ihre Quote nicht erfüllen (derzeit erfüllen sie Wien, NÖ, Vorarlberg & Salzburg).
Für Gemeinde gilt vorerst eine Asylquote von 1,5 %
■ Bis zu 120.000. Für die Unterbringung der Flüchtlinge wird eine Gemeindequote festgelegt – konkret soll sie 1,5 % der jeweiligen Wohnbevölkerung betragen. Diese Quote kann aber angehoben werden. wenn es Bedarf gibt. 1,5 % bedeutet dass Quartiere für insgesamt 120.000 Asylwerber geschaffen werden können. „Vorrangig“ betroffen sind Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern.
■ Höchstlimit. An einem Standort dürfen maximal 450 Flüchtlinge untergebracht werden.
■ Befristung. Befristet ist das Verfassungsgesetz mit Ende 2018 – dies war Wunsch der Länder. Beschlossen wird es im September im Parlament, eine Sondersitzung soll für den 1. September beantragt werden. Die Schlussabstimmung dürfte aber erst am 23. September stattfinden.
■ Taggeld. Ab Oktober steigt das Taggeld für jeden Asylwerber von 19 auf 20.50 – ab 2016 dann auf 21 Euro.
Die FPÖ reagierte rasch: Parteichef Strache zeigte sich empört und will im Parlament eine Volksbefragung beantragen.(gü, fis)