Ab jetzt ist eine Anfechtung der Nationalratswahl möglich.
Das Innenministerium hat Dienstagnachmittag das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl vom 15. Oktober verlautbart. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis inkl. Briefwahl und Wahlkarten (vom 19. Oktober) haben sich nur die Zahlen der Wahlberechtigten, abgegebenen und ungültigen Stimmen geringfügig geändert. Die gültigen Stimmen und damit die Stimmenanteile blieben gleich.
Wer die Wahl anfechten will, hat ab jetzt vier Wochen Zeit, um sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden. Angekündigt hat derartiges dieses Mal allerdings niemand.
Feststehen wird in den nächsten Tagen, welche Abgeordneten für die nächsten fünf Jahre im Nationalrat sitzen werden. Denn binnen 48 Stunden nach der Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses müssen jene Kandidaten, die auf mehreren Ebenen (Bundesliste, Landesliste, Regionalwahlkreis) Mandate errungen haben, kundtun, welches sie annehmen. Dann können die Klubs ihr endgültige Zusammensetzung fixieren - zumindest bis zur Regierungsbildung, wo wieder einige Plätze für "Nachrücker" frei werden.
Laut dem amtlichen Endergebnis waren am 15. Oktober 6.400.993 Österreicher wahlberechtigt, 5.120.881 haben ihre Stimme abgegeben. Damit beträgt die Wahlbeteiligung 80,0 Prozent. 5.069.929 Stimmen waren (wie schon im vorläufigen Endergebnis) gültig. In den Nationalrat schafften es fünf Parteien: Die ÖVP mit 62 Mandaten, die SPÖ mit 52, die FPÖ mit 51, die NEOS mit zehn und die Liste Pilz mit acht.