Koalitions-Krise

Obergrenze: Streit zwischen SPÖ und ÖVP eskaliert

Teilen

Flüchtlinge: Obergrenze sorgt für neuen Konflikt zwischen SPÖ und ÖVP.

SPÖ und ÖVP steuern in der Frage des Asylrechts auf einen neuen Konflikt zu. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) forderte am Mittwoch die Obergrenze für Asylanträge im Asylgesetz festzuschreiben und machte neuerlich Druck für sein Fremdenrechtspaket. Vom für Verfassungsfragen zuständigen Minister Thomas Drozda (SPÖ) kam umgehend ein Nein.

Sobotka: SPÖ blockiert
Sobotka übte im Ö1-"Morgenjournal" Kritik an der Blockadepolitik der SPÖ in Sachen Fremdenrecht. Der Innenminister will die Obergrenze im Asylgesetz festschreiben, verknüpft mit der Forderung, dass Asylverfahren ab Erreichen der Obergrenze von 37.500 im Jahr 2016 bzw. 35.000 im Jahr 2017 ins folgende Jahr geschoben werden sollen. Für die entsprechende Novelle sieht das Innenministerium eine Verfassungsbestimmung vor.

"Man muss einmal aufhören, den Leuten Sand in die Augen zu streuen", sagte Sobotka im "Morgenjournal". Der Minister mahnte eine ehrliche Sicherheitspolitik ein. "Dann muss man dazu stehen, was man beschlossen hat." Oder man "verteilt homöopathische Tropferln". Die Politik der SPÖ verhindere zudem, dass die Polizei freie Hand bekomme, um illegal aufhältige Personen festzunehmen und abzuschieben.

Drozda findet Stil "befremdlich"
In der SPÖ reagierte man auf die Vorwürfe pikiert. "Ich finde das im Stil befremdlich", sagte der für Verfassungsfragen zuständige Minister Drozda im Ö1-"Mittagsjournal". Drozda wies den Vorwurf der Unehrlichkeit strikt zurück. "Die Frage ist ja nicht das Festschreiben der Obergrenze, sondern die Frage ist, wie man zu praktikablen Lösungen kommt." Der Vorschlag Sobotkas sei aus verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründen nämlich gar nicht möglich. "Das wird mit der SPÖ unter keinen Umständen kommen."

Und Drozda teilte in Richtung Sobotka aus und warf dem Innenminister "mangelnde Professionalität" vor. Es sei besser weitere Gespräche über die Sonderverordnung zu führen, als über "unpraktikable und verfassungswidrige Vorschläge", so Drozda. "Die Obergrenze steht überhaupt nicht in Frage. Wir bekennen uns dazu. Die wird aber in der Verordnung geregelt und nicht im Asylgesetz."

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil verwies auf APA-Anfrage als für Sobotka zuständiger "Spiegelminister" auf die nächste Verhandlungsrunde in der kommenden Woche. "Die Gespräche laufen, das Paket beinhaltet viele Punkte, und wir werden mit Sicherheit zu einer gemeinsamen Lösung kommen." Einzelne Inhalte wollte der Verteidigungsminister am Mittwoch nicht kommentieren.

Sobotka weist SPÖ-Vorwürfe zurück
„Die Bundesregierung hat mit Beschluss festgelegt, dass eine Begrenzung der jährlichen Zulassungen zum Asylverfahren festgesetzt wird. Klar ist, dass ein Ministerratsbeschluss keine ausreichende Rechtsgrundlage für die verfahrensführende Behörde ist. Diese kann nur auf gesetzlicher Grundlage handeln. Daher ist es notwendig, die von der Bundesregierung beschlossene Obergrenze in ein Gesetz zu gießen“, so Sobotka. Da die zentrale Handlungsfähigkeit des Staates betroffen ist, wurde die vorgeschlagene Bestimmung als Verfassungsbestimmung ausgestaltet.

„Eine Verfassungswidrigkeit der mir vorliegenden Bestimmung ist nicht erkennbar. Das Bundesamt kann nicht auf Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats handeln, daher ist eine gesetzliche Verankerung notwendig, um die Obergrenze auch dementsprechend durchsetzen zu können“, bestätigte auch Verfassungsjurist Heinz Mayer die Sichtweise des Innenministers.

Nun fordert Sobotka die SPÖ laut einer Presseaussendung dazu auf, den gemeinsamen Beschluss in der Bundesregierung ernst zu nehmen und die Umsetzung mitzutragen. “Wenn das Umsetzen von Beschlüssen als nicht professionell angesehen wird, dann bin ich hier definitiv anderer Meinung. Ich bin Teil dieser Regierung, um Beschlüsse auch umzusetzen. Wenn die SPÖ sich davor drückt, dann soll sie es auch so benennen und nicht Scheindiskussionen führen. Für so etwas bin ich als Innenminister nicht zu haben.“

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.