Suspendierung

Oberstaatsanwalt Fuchs wegen Geheimnisverrat und Falschaussage angeklagt

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Johann Fuchs wurde am Mittwoch suspendiert.

Der vom Dienst suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen. Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.

Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Wie Salzborn mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck aus möglichen Befangenheitsgründen die Delegierung an einen Gerichtssprengel außerhalb des Oberlandesgerichts (OLG) Wien beantragt. Sollte dem stattgegeben werden, würde nicht in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland verhandelt werden. Für Beamte, die ein ausschließlich kraft ihres Amtes zugänglich gewordenes Geheimnis offenbaren, sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vor. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.
 

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