Die Frau des angeblichen Terrorpaten Mohamed Mahmud sitzt trotz aufgehobenen Urteils weiter in U-Haft.
Die Anklagebehörden sprechen sich gegen eine Enthaftung der Terrorverdächtigen Mona S. aus. Die Frau des angeblichen Terrorpaten Mohamed Mahmud sitzt - wie ihr Mann - seit rund einem Jahr in U-Haft. Das Urteil gegen sie wurde aufgehoben. Laut Oberstaatsanwaltschaft wird die 22-Jährige nicht auf freien Fuß gesetzt, weil sich der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr verstärkt habe. Sie soll im Juli in der Justizanstalt Josefstadt eine Mitgefangene bedroht haben.
"Wegputzen"
Die Drohung sei dahin gegangen, dass Mona
unter Anspielung auf ihre angeblichen Beziehungen die andere Frau gefragt
hat, ob diese nicht wisse, wer sie sei. Mona habe dann ihre Kontrahentin
wissen lassen, sie kenne Leute, die sie wegputzen würden.
Terrornetzwerk
Die Ankläger interpretieren das offenbar als
Indiz, dass die junge Frau in der Tat einer terroristischen Vereinigung -
konkret der al-Qaida - angehört haben könnte. So lautet der zentrale Vorwurf
gegen sie. Für Mohamed, der u.a. mit einem "Drohvideo" Österreich zum
Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, soll sie Übersetzerdienste
geleistet haben.
Eine Unverhältnismäßigkeit der U-Haft in Relation zum möglichen Strafausmaß sieht die Oberstaatsanwaltschaft auch nicht gegeben.
Sollte das Justizministerium dieser Ansicht nicht entgegen treten, müsste in den nächsten Tagen am Wiener Straflandesgericht eine Haftprüfungsverhandlung anberaumt werden. Verteidiger Lennart Binder hatte am 3. September einen Enthaftungsantrag formuliert, da seine Mandantin seit einem Jahr in U-Haft sitzt und der Oberste Gerichtshof (OGH) Ende August das in erster Instanz über die Frau gesprochene Urteil - 22 Monate Haft - zur Gänze aufgehoben hat.