Laut VfGH-Urteil muss Parlament Fortzahlung outen

oe24 hat die Liste: 44 Ex-Politiker kassierten 1 Mio. Euro

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Gehaltsfortzahlungen für Ex-Politiker galten als Geheimnis – damit ist Schluss.

Wien. Jahrelang weigerten sich Parlament und Kanzleramt, Daten der Gehaltsfortzahlungen von Ex-Politikern bekannt zu geben. Am Dienstag beendete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Praxis und folgte in ­einer Erkenntnis ORF-ZiB2- Anchor Martin Thür, der erfolgreich geklagt hatte.

Rasche Antwort. Das Parlament beantwortete noch am Dienstag eine ÖSTERREICH-Anfrage: Demnach erhielten seit 2017 immerhin 44 zurückgetretene bzw. abgewählte Politiker Gehaltsfortzahlung. Im Parlament liefen Kosten von 1,06 Millionen Euro an.

Besonders dick kam es 2017, als die Grünen aus dem Parlament flogen. 26 Ex-Mandatare erhielten drei Monate Fortzahlungen in Höhe von 75 % ihres Letzt­gehaltes. Das sind drei Mal 6.566,20 Euro – macht 19.700 pro Kopf. 2018 bekamen zwei Abgeordnete Fortzahlungen, 2019 (wieder Wahljahr) waren es zwölf.

Drei Klubobleute. Seit 2017 sind auch drei Klubobleute ausgeschieden: 2017 Eva Glawischnig (G) und Matthias Strolz (Neos) und 2019 – nach Ibiza– Johann Gudenus (FPÖ). Sie hatten als Klubobleute Berufsverbot, deshalb steht ihnen nicht nur mehr Gehalt, sondern auch 6 Monate Fortzahlung zu, die sie alle ausschöpften. Insgesamt erhielten Glawischnig und Strolz je 66.981,87 Euro, bei Gudenus waren es zwei Jahre später schon 68.321,25 Euro. 

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