Die Justiz kippt die Diversion von ÖVP-Klubchef August Wöginger. Er muss erneut vor Gericht.
ÖVP-Klubchef August Wöginger selbst war plötzlich nicht mehr im Plenarsaal, als am Mittwoch mitten in die Nationalratssitzung eine Justiz-Bombe platzte: In einer überraschenden Wende hat das Oberlandesgericht Linz die bereits bewilligte Diversion für den ÖVP-Politiker und zwei ÖVP-nahe Beamte aufgehoben. Das bedeutet: Das Strafverfahren muss fortgesetzt werden. Einer der mächtigsten Politiker der Kanzlerpartei ÖVP steht demnächst vor dem Strafgericht.
"Überrascht" über Aufhebung
Die Entscheidung sorgt für Aufsehen, insbesondere in der Volkspartei. Generalsekretär Nico Marchetti zeigt sich gegenüber oe24 perplex: "Wir sind von der Aufhebung der Diversion überrascht. Die zuständige Richterin hat die Diversion vorgeschlagen, die WKStA hat den Vorschlag unterstützt und Klubobmann Wöginger, wie auch die beiden Mitangeklagten, haben diesen angenommen." Marchetti betont jedoch die Geschlossenheit hinter dem Klubchef und weist jede Schuld von ihm zurück: "Klubobmann August Wöginger hat die Verantwortung übernommen, allerdings ist er und sind wir überzeugt, dass er keine strafrechtlich relevante Handlung begangen hat. Der Klubobmann ist stets offen und kooperativ mit den Behörden umgegangen." Die ÖVP "steht voll zu Klubobmann August Wöginger und ist überzeugt, dass er als unbescholtener Mann aus dem Prozess kommen wird."
Anwalt nennt Spruch "verfassungswidrig"
Von Wöginger war indes keine Stellungnahme zu bekommen, sehr wohl aber von seinem Anwalt, Michael Rohregger: "Ich war von Beginn an und bin weiterhin fest davon überzeugt, dass das Verhalten meines Mandanten nicht strafbar ist. Es wurde uns in der Verhandlung überraschenderweise eine Diversion angeboten. Es ist klar, dass ein amtierender Politiker ein solches Angebot noch dazu, dem die WKStA zugestimmt hat, annimmt, weil das Verfahren damit sofort endet. Wir nehmen die Entscheidung des OLG zur Kenntnis, aber wie es sein kann, dass ein Gericht in einem Rechtsmittelverfahren einen Beschluss aufhebt, ohne den Angeklagten in irgendeiner Form anzuhören oder zu beteiligen, ist mir völlig unverständlich und mit der Verfassung nicht vereinbar." Allerdings. Gegen den Beschluss des Richtersenats ist kein Rechtsmittel mehr zulässig.
Wilder Postenschacher um Finanzamtsleitung
Das bedeutet, dass die Causa nochmals vor Gericht kommt. In der "Postenschacher"-Causa geht es um die Besetzung eines Vorstandspostens im Finanzamt für Braunau, Ried und Schärding im Jahr 2017. Wöginger, damals bereits Abgeordneter im Nationalrat, intervenierte im Vorfeld beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund. Dieser erhielt den Posten, während eine besser qualifizierte Mitbewerberin nicht zum Zug kam. Die Beamten wiederum sollen den Kandidaten in der Begutachtungskommission aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben. Die besser qualifizierte Frau bekam später vor Gericht recht.