Frist verstrichen

ÖVP will wegen Schmid-SPÖ-Chats den VfGH anrufen

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Das Justizministerium  kam der Frist für eine Aktenlieferung  nicht nach. 

Die Volkspartei bemüht sich im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss weiterhin intensiv, Hinweise für die Involvierung auch anderer Parteien zu finden. Jetzt will die ÖVP den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil das Justizministerium Chats binnen der mit einem türkisen Antrag gesetzten Frist für eine Aktenlieferung nicht nachkam. Bei diesen Akten handelt es sich um Chats zwischen Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern.

Die Frist - für die die Zustimmung eines Viertels der Mandatare nötig ist - konnte die ÖVP aufgrund ihrer Größe allein vorgeben. Sie wurde in der Nacht auf Freitag fällig. Das Justizministerium wartete in der vergangenen Woche allerdings darauf, dass der U-Ausschuss eine Reihenfolge für die Chat-Auswertung festlegt.

Die "gegenständlichen Verlangen" würden "eine Auswertung von mehreren Hunderttausend Chats betreffen", hieß es schon Anfang der Woche. Die Anträge der ÖVP seien deshalb Gegenstand eines Konsultationsverfahrens. Dieses werde vom Vorsitzenden des U-Ausschusses - also Wolfgang Sobotka (ÖVP) - mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt.
 

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