Mieter müssen die Wohnung nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem bisher deutlichsten Urteil zu Erhaltungspflichten in Mietwohnungen die Rechte von Mietern gestärkt. Demnach können Mieter von Altbau- und geförderten Neubauwohnungen nicht dazu verpflichtet werden, Reparaturarbeiten an Gasthermen durchzuführen oder die Wohnung neu ausgemalt zu übergeben. Allerdings "bewegen sich Mieter sowie Vermieter in einem juristischen Graubereich", sagte Maria Reiffenstein vom Konsumentenschutzministerium am Dienstag.
Ministerium fordert gesetzliche Neuregelung
So können Mieter zwar den Mietzins während eines Defekts reduzieren, gleichzeitig die Behebung des Schadens aber nicht einfordern. Das Ministerium forderte am Dienstag eine gesetzliche Neuregelung. "Die Lücke im Mietrechtsgesetz im Graubereich zu den Erhaltungspflichten muss dringend geschlossen werden." Im Mai 2009 hatte der OGH geurteilt, dass auch Vermieter nicht zum Erhalt von mitvermieteten Gasthermen verantwortlich sind.
Keine Übergabe in ordnungsgemäßem Zustand erforderlich
Dem jüngsten Urteil nach müssen Mieter die Wohnung auch nicht in ordnungsgemäßem Zustand wie bei Mietbeginn übergeben. Für die Benutzung der Wohnung sei der Mietzins da, deswegen müssten Gebrauchsspuren nicht beseitigt werden, so der OGH. Ebenso können Mieter per Vertragsklauseln nicht zu "Pflege- und Servicemaßnahmen" verpflichtet werden. Darunter fallen die Verpflichtung zur Reinigung der Wohnung und die Beseitigung kleiner Schäden wie gesprungenen Fliesen.
Haltung kleiner Haustiere darf nicht untersagt werden
Des Weiteren stellte der OGH klar, dass die Haltung von (kleinen) Haustieren vom Vermieter nicht generell untersagt werden kann.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Ministeriums ein Verbandsklageverfahren geführt. Nachdem der OGH in den letzten Jahren mehrere unterschiedliche Urteile zum Erhalt von Gasthermen in Mietwohnungen gefällt hatte, war eine gesetzliche Neuregelung bisher gescheitert.
Die Mietervereinigung begrüßte das jüngste Urteil am Dienstag. "Ein weiteres positives Urteil des OGH bestätigt unsere Rechtsmeinung betreffend der Erhaltung im Inneren der Wohnung", so Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreich, in einer Aussendung.