Salzburger Finanzskandal

OLG Linz bestätigt Rathgeber-Entlassung

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Schwerwiegende Dienstpflichtverletzung der Ex-Referatsleiterin festgestellt.

Im Salzburger Finanzskandal hat das Oberlandesgericht Linz jetzt das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigt, wonach die Klage der entlassenen Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber gegen das Land Salzburg auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" abgewiesen wurde. Zivilrichter Herbert Moritz hatte die Entlassung als rechtens bewertet, und auch ein Linzer Berufungssenat schloss sich dieser Meinung an. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, weil Rathgeber noch eine außerordentliche Revision einbringen kann.

Vier-Augen-Prinzip umgangen
"Der Berufung der Klägerin wurde keine Folge gegeben. Das Ersturteil wurde vollinhaltlich bestätigt", informierte am Dienstag der Sprecher und Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz. Das Berufungsgericht habe betont, dass Monika Rathgeber der Nachweis nicht gelungen sei, dass der - mittlerweile pensionierte - Landes-Finanzabteilungsleiter Hofrat Eduard Paulus die von ihr in diversen Fällen gepflogene Praxis "einer Umgehung des Vier-Augen-Prinzips durch Aufkopieren von Unterschriften" eines Kollegen ohne Wissen des Namensträgers genehmigt hätte.

Rathgeber hatte in dem Prozess ausgesagt, sie sei davon ausgegangen, dass dieser Mitarbeiter ihre Vorgangsweise akzeptiert hätte. Und sie habe davon ausgehen können, dass das Hineinkopieren von Unterschriften auch von Paulus genehmigt würde.

"Schwerwiegende Verletzung der Dienstpflicht"
Sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht sind allerdings anderer Ansicht. Ihnen zufolge war die Entlassung von Rathgeber durch das Land wegen ihrer Vertrauensunwürdigkeit berechtigt. Das Hineinkopieren von Unterschriften sei als schwerwiegende Verletzung der Dienstpflicht gewertet worden, erläuterte der Landesgerichtssprecher. Richter Moritz hatte in seinem Urteil auch festgestellt, dass die "Fristlose" rechtzeitig erfolgt ist.

Das erstinstanzliche Urteil wurde am 5. April bekannt gegeben. Das 26 Seiten umfassende Urteil des Oberlandesgerichtes Linz erging am 11. Juli. Die ordentliche Revision wurde wegen dieses Einzelfalls nicht für zulässig erklärt. "Der Klägerin steht jedoch die Erhebung einer außerordentlichen Revision offen", sagte Juhasz.

Die wegen der Spekulationsaffäre entlassene Vertragsbedienstete hat durch ihren Anwalt Herbert Hübel in einer neuerlichen Klage gegen das Land die Aufhebung ihrer Entlassung gefordert. Dieses Verfahren wurde laut Juhasz bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptverfahrens unterbrochen.
 

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