Beschlossen

Doskozil verteuert ORF-Steuer um 30 Prozent

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Burgenländer müssen künftig 19,89 Euro pro Monat zahlen - das sind 4,59 mehr als etwa in Wien. 

Ab 1. Jänner gilt bekanntlich die neue ORF-Steuer. Jeder Haushalt muss dann statt der GIS-Gebühr eine Haushaltsabgabe in der Höhe von 15,30 Euro pro Monat zahlen. Noch teurer wird es in der Steiermark, Kärnten, Tirol und im Burgenland, wo zusätzlich eine Landesabgabe eingehoben wird. Die restlichen fünf Bundesländer – darunter auch Wien – verzichten auf eine solche.

238,68  Euro im Jahr

Im Burgenland wurde nun das entsprechende Landesgesetz beschlossen und kundgemacht. Demnach müssen alle Burgenländer 30 Prozent Landesabgabe auf den neuen ORF-Beitrag zahlen. Das sind 4,59 Euro, wodurch sich die ORF-Steuer auf insgesamt 19,89 Euro pro Monat erhöht. Alle Burgenländer müssen somit 2024 satte 238,68 Euro Gebühr zahlen.

Insgesamt soll die neue Haushaltsabgabe dem ORF 747 Millionen Euro einspielen, davon kommen 25 Millionen auf ein Sperrkonto. Das Geld darf der ORF nur bei Auswirkungen durch die Teuerung verwenden. Weitere 22 Millionen Euro gehen an die GIS-Gesellschaft, die die ORF-Steuer einhebt. Weitere 17 Millionen werden für Ausfälle und Korrekturen abgezogen – 683 Mio. bleiben dem ORF fix.

711.000 zusätzliche Haushalte müssen zahlen

Für 3,2 Millionen Haushalte, die bisher schon GIS bezahlten, wird es billiger: Sie zahlen künftig 15,30 Euro im Monat, bisher waren es 18,60 Euro plus Landesabgabe. 711.000 Haushalte haben bisher allerdings nichts bezahlt – sie werden ab 2024 zur Kasse gebeten. 

Mahnungen und Strafen: Haushalte sind verpflichtet, sich für die Haushaltsabgabe anzumelden. Folgt keine Reaktion von einzelnen Haushalten auf Schreiben, wird ein Zahlschein zugesandt. Wird darauf erneut nicht reagiert, folgt die Einleitung eines Mahnverfahrens. "Österreicher sind gesetzestreu", zeigte sich Weißmann aber überzeugt, dass dies wohl die Ausnahme sein wird. Zunächst wird ein Zahlschein in Höhe einer vollen Jahresgebühr – Minimum sind 183,60 Euro zugestellt. Dauerverweigerern drohen im schlimmsten Fall Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro. 
 

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