Eine Sammelbeschwerde gegen den ORF-Beitrag wird nun offenbar vom Verfassungsgerichtshof inhaltlich geprüft. Der Prozessfinanzierer spricht von einem ''Etappensieg''.
Seit diesem Jahr löst der ORF-Beitrag die bisherige GIS-Gebühr ab. Der Widerstand gegen die Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Sender war groß - und bleibt es auch. Nach einer Sammelbeschwerde prüft der Verfassungsgerichtshof nun offenbar den ORF-Beitrag, wie der Prozessfinanzierer LVA24 aus einer Aufforderung des Höchstgerichts an die Regierung schließt, wonach diese zu der Sammelbeschwerde Stellung nehmen soll. Laut LVA24 beantragten die Beschwerdeführer, das gesamte ORF-Beitrags-Gesetz 2024 zu kippen, da es verfassungswidrig sei.
Das Hauptargument der LVA24 ist, dass Nutzer, die lediglich auf die Streaming-Angebote des ORF zurückgreifen, nicht das volle Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders ausschöpfen können, aber dennoch den vollen Beitrag zahlen müssen.
Der Prozessfinanzierer spricht via Aussendung von einem "Etappensieg". Immerhin habe das Höchstgericht die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert.