Die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister (50) hat ihren Rechtsstreit mit dem öffentlich-rechtlichen Sender gewonnen.
Nach dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht hat nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt: Die Kündigung war unrechtmäßig.
Das OLG wies die Berufung des ORF ab und sah – wie bereits die erste Instanz – eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens. Eine ordentliche Revision ist laut dem 56 Seiten umfassenden Urteil nicht zulässig. Der Sender hatte die Berufung mit angeblichen Verfahrensmängeln und falscher Beweiswürdigung begründet.
Auslöser war ein Interview Sagmeisters mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) im Oktober 2022. Die erfahrene Wirtschaftsredakteurin stellte Fragen, die über den vorgegebenen Themenrahmen hinausgingen – nach eigenen Angaben, um ihre journalistische Unabhängigkeit zu wahren. Kurz darauf wurde sie intern versetzt – laut Sagmeister ins sogenannte „Todesarchiv“, wo Nachrufe vorbereitet werden. Wenig später folgte die Kündigung.
Nebenbeschäftigungen als Grund
Der ORF begründete diese mit nicht ordnungsgemäß gemeldeten Nebenbeschäftigungen und möglicher Befangenheit. Das Gericht sah jedoch den wahren Grund im Konflikt um das Interview, was eine Kündigung aus unzulässigem Motiv darstelle.
Trotz der gerichtlichen Niederlage prüft der ORF weitere rechtliche Schritte. Sagmeister wiederum kündigte an, auch gegen ihre zweite Kündigung vorzugehen. Die erste Verhandlung dazu findet am 7. November vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien statt.