Das Finanzministerium forderte eine Einkommenssteuererklärung und drohte mit einer Strafe, sollte diese nicht vorgelegt werden. Allerdings war die betroffene Person bereits verstorben.
"Da greift man sich an den Kopf", schildert Volksanwältin Gaby Schwarz den Fall via Instagram. Das Finanzministerium wollte von einer verstorbenen Person eine Einkommenssteuererklärung und drohte sogar mit einer Strafe, sollte diese nicht abgegeben werden.
Die Angehörigen haben sich schließlich an die Volksanwaltschaft gewendet, die dem Fall nachging. "Ursache für diese Panne war eine fehlerhafte Eingabe in der Grunddatenbank. Auch wenn wir diese Angelegenheit rasch regeln konnten, appelliere ich an den Finanzminister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser zu schulen", so Schwarz. "Wir lösen auch Skurriles", resümiert die Volksanwältin.