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Gilt ab heute

Neues Gesetz: Wer Deutschkurs verweigert, verliert Sozialhilfe

Niederösterreich zieht die Konsequenzen: Wer künftig Integrationskurse verweigert, falsche Angaben macht oder sich weigert, eine Arbeit anzunehmen, muss mit empfindlichen Strafen und dem Verlust der Sozialhilfe rechnen. 

Das sieht eine Novelle des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG) vor, die mit 4. November 2025 in Kraft tritt.

„Wer sich weigert, Deutsch zu lernen oder an Kursen teilzunehmen, zeigt deutlich, dass er null Interesse an einem Leben nach unseren Regeln, Traditionen und Werten hat – und hat somit jeden Anspruch auf Sozialhilfe verwirkt“, betont FPÖ-Landesrat Martin Antauer.

Strafen bis zu 5.000 Euro möglich

Personen, die Behörden künftig falsche Angaben machen, müssen laut Aussendung mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen – oder bei Uneinbringlichkeit mit bis zu sechs Wochen Haft. Auch bei wiederholter Arbeitsverweigerung wird künftig kein Sozialgeld mehr ausbezahlt. „Wer nicht arbeiten will, darf auch nicht aus dem Sozialtopf naschen“, so Antauer.

Digitale Kontrolle über Integrationsschnittstelle

Zur konsequenten Umsetzung setzt das Land auf digitale Vernetzung. Über eine neue Integrationsschnittstelle des Innenministeriums wird Niederösterreich künftig direkt an den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) angebunden. So können Kursabbrüche, unentschuldigtes Fehlen oder Verstöße gegen Integrationsvereinbarungen tagesaktuell erfasst und geahndet werden.

„Niederösterreich nimmt hier eine Vorreiterrolle ein“, betont Antauer. Sein Fazit: „Wer seine Integrations-Hausaufgaben nicht macht, fliegt ausnahmslos aus der Sozialhilfe.“

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