Rosenkranz absolviert den Präsidentschaftswahlkampf als Volksanwalt. Und dafür bekommt er ein überdurchschnittliches Gehalt.
160 % eines Abgeordnetengehalts – konkret 14.489,60 Euro brutto 14 Mal im Jahr – erhalten Volksanwälte, also jene Ombudsleute, die den Bürgerinnen und Bürgern helfen, wenn es Ärger mit der Verwaltung gibt. Einer davon ist Walter Rosenkranz, der als FP-Kandidat gegen Alexander Van der Bellen in die Präsidentschaftswahl gehen wird.
Wahlkampf hin, Wahlkampf her – Rosenkranz gedenkt diesen als Volksanwalt zu bestreiten, wie ÖSTERREICH aus der FPÖ bestätigt wurde. Das bedeutet: Der 59-Jährige wird weiter Bürgersprechstunden abhalten und in seinem Büro in der Wiener City amtieren, sich gleichzeitig aber um die Gunst des Wahlvolks bemühen – und das für ein Topgehalt. In der FPÖ sieht man keine Unvereinbarkeit, Norbert Hofer sei vor sechs Jahren ebenfalls Dritter Nationalratspräsident geblieben. In Zeiten von elektronischen Akten sei das kein Problem, zudem habe Rosenkranz ja in der Volksanwaltschaft auch Mitarbeiter.
In den 1990ern trat man noch zurück
Eines muss man Rosenkranz zugute halten: Das lief beim großen Wahlduell 2004 auch nicht anders. Sowohl Heinz Fischer (damals 2. Nationalratspräsident der SPÖ) als auch Benita Ferrero-Waldner (ÖVP-Außenministerin) blieben bis nach der Wahl in ihren Ämtern: Fischer trat erst wenige Tage vor seiner Angelobung als Bundespräsident als Abgeordneter zurück, Ferrero machte als Ministerin weiter bis sie im Herbst 2004 EU-Kommissarin wurde. Allerdings: In den 1980ern und 1990ern gingen die Uhren noch anders: Sowohl Kurt Steyrer als auch Rudolf Streicher (unterlagen beide gegen die ÖVP-Kandidaten) traten vor der Wahl als SPÖ-Minister zurück.