Eine Neufeststellung der Einheitswerte könnte eine Mrd. Euro bringen.
ÖVP-Finanzminister Josef Pröll hat am Freitag versucht, die neu aufgeflammte Grundsteuerdebatte einzudämmen. Zwar bestätigte der Finanzminister die kurz zuvor von der Landwirtschaftskammer öffentlich gemachten Gespräche über die Neubewertung der Grundsteuer-Einheitswerte für Bauern. Gleichzeitig betonte er aber, dies habe mit der Grundsteuer an sich nichts zu tun - schon gar nicht mit einer Anhebung der Grundsteuer. Zudem wolle er nicht über Steuererhöhungen reden, so lange das Sparpaket nicht vorliege, bekräftigte der Finanzminister.
Könnte eine Milliarde bringen
Hintergrund der Debatte sind
die seit Jahrzehnten nicht mehr an die aktuelle Wertentwicklung angepassten
"Einheitswerte" der österreichischen Immobilien, auf deren Basis die
Grundsteuer berechnet wird. Internationaler Währungsfonds, Wifo und IHS
haben daher eine Neufeststellung
der Einheitswerte empfohlen, was bis zu eine Mrd. Euro höhere
Steuereinnahmen bringen könnte. Auch Städte und Gemeinden, die den Großteil
der Einnahmen kassieren, befürworten eine moderate Reform der Grundsteuer
(etwa eine Koppelung der Einheitswerte an die Inflation).
Einheitswerte werden endverhandelt?
Finanzminister Pröll hat in
den vergangenen Tagen allerdings mehrmals betont, er sehe keinen Grund für
eine Debatte über die Grundsteuer. Zumindest über die Bemessungsgrundlage
der landwirtschaftlichen Grundsteuer hat es aber offenbar bereits Gespräche
zwischen Finanzministerium und ÖVP-Bauernvertretern gegeben, wie
Landwirtschaftskammer-Präsident Gerhard Wlodkowski am Freitag im
Ö1-Morgenjournal sagte: "Wir sind in Verhandlungen mit dem Finanzministerium
und das Finanzministerium hat uns signalisiert, dass im Herbst bei diesem
großen Steuerpaket diese ganze Geschichte 'Einheitswerte' endverhandelt
wird."
Pröll sieht keinen Zusammenhang
Auf diesen Widerspruch
zwischen seinen und Wlodkowskis Aussagen angesprochen, bestätigte Pröll zwar
die Gespräche mit der Kammer über die Neufestlegung der Einheitswerte. Dies
stehe aber in keinem Zusammenhang mit der Grundsteuer, betonte Pröll, obwohl
die Einheitswerte die Basis für die Steuerbemessung der Grundsteuer bilden.
"Es hat das eine mit dem anderen nichts zu tun", so Pröll. Hier gehe es
lediglich darum, eine "Wertfeststellung nach Ertragschancen" für den
landwirtschaftlichen Grundbesitz durchzuführen.
Regionale Unterschiede
Dass es dabei in Summe zu einer Anhebung
der landwirtschaftlichen Grundsteuer kommen könnte (die "Grundsteuer A" hat
zuletzt rund 26 Mio. Euro gebracht, Anm.), glaubt Pröll nicht. Möglich sei
aber, dass die neuen Einheitswerte für einzelne Regionen höher und für
andere niedriger ausfallen könnten. Hintergrund: Die letzte Bewertung der
Agrar-Immobilien wurde 1988 durchgeführt, zum 1. Jänner 2010 ist eine
Neubewertung gesetzlich vorgeschrieben. Pröll wollte dies ursprünglich
absagen, die SPÖ hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf aber blockiert.
Beschwerde beim VfGH anhängig
Nicht beurteilen wollte Pröll,
ob der Verfassungsgerichtshof eine Neubewertung auch bei den
nicht-landwirtschaftlichen Immobilien ("Grundsteuer B) erzwingen könnte.
Diese Einheitswerte wurden zuletzt 1973 erhoben und seither pauschal um 35
Prozent angehoben. Eine Beschwerde gegen die veralteten Bemessungsgrundlagen
ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Pröll will dessen Entscheidung
abwarten: "Ich greife dem Verfassungsgerichtshof nicht vor."