Ex-Landesrat Harald Dobernig fordert von den Freiheitlichen 26.000 Euro.
Klagenfurt. Mit einer Vertagung hat am Mittwoch die erste Runde im Zivilprozess geendet, den der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig gegen die FPÖ anstrengt.
Dobernig hatte im Landtagswahlkampf 2009 als Finanzlandesrat den Auftrag erteilt, eine Rechnung über rund 26.000 Euro zu bezahlen. Diese Rechnung war allerdings manipuliert, statt 3.000 „Kärnten Schals aus Baumwolle“ stand eine Pauschale für Präsentationsmaterial drauf, statt des Auftraggebers, das damalige BZÖ, erhielt das Land die Rechnung. Dobernig gab beim Prozess zu, Letztverantwortlicher gewesen zu sein und dafür Verantwortung zu übernehmen. Mit dem konkreten Bestellvorgang habe er aber nichts zu tun gehabt.
Forderung. Dobernig sieht nicht ein, warum er dem Land den Schaden ersetzen soll, die Partei aber ungeschoren bleibe. Sein Anwalt Leopold Wagner meinte vor Richterin Astrid Karner, die Klage betreffe nur einen Teil der Ansprüche, die Dobernig gegenüber der FPÖ geltend mache, da gehe es um „sehr viel mehr Geld“. Dabei bezog er sich auf jene 200.000 Euro, die Dobernig seiner Aussage zufolge von der Partei versprochen worden sind, und zwar für den Verzicht auf sein Landtagsmandat nach der Wahl 2013. Wagner sagte, man wäre daher an einer Pauschalvereinbarung interessiert, u. a. deshalb, weil ansonsten zahlreiche Dinge an die Öffentlichkeit kommen würden, an denen niemand ein Interesse haben könne.
Gegenforderung. Der Anwalt der FPÖ, Walter Dellacher, sagte, man könne schon darüber reden, dass die hier erhobene Forderung bezahlt werde. Dies müsste allerdings mit einem Verzicht auf weitere finanzielle Ansprüche verbunden sein. Dellacher erhob bereits eine Gegenforderung, nämlich Honorarnoten einer Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zur Causa BZÖ-Wahlbroschüre. In diesem Verfahren waren neben Dobernig auch Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Stefan Petzner verurteilt worden. Wagner wies die Gegenforderung zurück, sie sei unschlüssig, nicht aufrechenbar und verjährt.