Wegen Hofburg-Wahl-Wiederholung
Prozess fix: FPÖ will vom Staat 3,4 Millionen Euro
Wien. Der von der FPÖ angestrengte Millionenprozess gegen die Republik wegen der aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl im Jahr 2016 startet am 5. April. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Millionen Euro Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer zurück.
Zivilrechtsexperte Andreas Goldinger will die Chancen der Klage nicht bewerten – es sei ein Präzedenzfall. Rechtlich kein Problem sei, dass die FPÖ die Neuwahl mit ihrer Wahlanfechtung selbst ausgelöst hat. Politisch brisant ist aber eine indirekte Folge des Prozesses: Sollte die Republik verlieren, dürfte sie sich an den für die Wiederholung verantwortlichen Beamten und Beisitzern schadlos halten.
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