BZÖ-Schlägerei

Prügel-Affäre belastet Westenthaler

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In der Attacke auf Gastinger-Pressesprecher Christoph Pöchinger trägt BZÖ-Chef Westenthaler selbst die Verantwortung, sollten die Aussagen von Pöchinger stimmen. Ergebnisse der Zeugenbefragung soll es Freitag geben.

Falls tatsächlich der Bodyguard von Peter Westenthaler in der Nacht auf Montag den Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, attackiert haben sollte, so kann das auch für den BZÖ-Chef ein juristisches Nachspiel haben.

Zeugenbefragungen laufen noch
Die Zeugenbefragungen im Zusammenhang mit der Prügel-Affäre des BZÖ seien noch im Laufen, erklärte Doris Edelbacher, Pressesprecherin des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, LVT, am Donnerstag. Die ersten Ergebnisse würden am Freitag vorliegen. Welche Personen schon konkret befragt wurden, wollte Edelbacher nicht sagen. Unterdessen fordern die Grünen von BZÖ-Chef Peter Westenthaler, dass dieser "sich in aller Form von Gewalt distanziert, die in den orangen Reihen offenbar stattgefunden hat".

Westenthaler hat "Garantenstellung"
Laut einem Strafrechtsexperten an kompetenter Stelle hat der BZÖ-Chef gegenüber seinem Bodyguard nämlich eine "Garantenstellung". Das heißt, dass er sich im Fall des unterlassenen Eingreifens bei einer erkennbaren Attacke für das selbe Delikt verantworten müsste wie der mutmaßliche Täter.

Erklärung: Ist eine Person mit einem Freund unterwegs und dieser zettelt eine Schlägerei an, so kann man strafrechtlich nicht belangt werden. Anders ist die Lage, wenn man gegenüber der Person, die einen begleitet, einen Garantenstatus hat. Dies ist etwa der Fall bei einem minderjährigen Kind, für das man erziehungsberechtigt ist, oder eben bei engagierten Bodyguards.

Verantwortung wegen Körperverletzung
In diesem Fall ist zu klären, inwieweit die Person mit der Garantenstellung den Vorfall mitbekommen hat. Falls sich der Konflikt allerdings merklich zugespitzt hat und nicht eingegriffen wurde, so ist die Person mit Garantenstellung mitverantwortlich. Im konkreten Fall würde sich etwa Peter Westenthaler ebenfalls wegen Körperverletzung verantworten müssen.

Anstiftung noch schwerwiegender
Falls Westenthaler seinen Bodyguard durch Äußerungen ermuntert haben könnte, den Pressesprecher zu attackieren, so hätte dies noch schwere Konsequenzen. In diesem Fall würde sich der BZÖ-Chef nicht nur wegen nicht Nachkommens seiner Garantenstellung, sondern viel mehr wegen Anstiftung verantworten müssen. Die genauen Umstände des einzelnen Vorfalls müsste aber letztlich natürlich von einem Gericht geklärt werden, hieß es.

Anzeige gegen Unbekannt
Beim Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegt seit Mittwoch eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt vor. Von einer weiteren Anzeige gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler weiß man nichts. Die vorliegende Anzeige richtet sich auch nicht gegen eine spezielle Person, etwa den Bodyguard von Westenthaler.

Ob dieser als möglicher Täter in Frage kommt, wird man nach der Einvernahme weiterer Zeugen und des etwaigen Verdächtigen entscheiden. Ob auch Westenthaler und Herbert Scheibner, der bei dem Zwischenfall ebenfalls dabei war, als Zeugen einvernommen werden, war noch unklar.

Der Betreiber des Lokals, Franz Dittmann, wollte auf Anfrage keine der beiden Versionen bestätigen.

BZÖ bereitet Verleumdungs-Klage vor
Das BZÖ hat bereits seine Anwälte beauftragt, gegen Christoph Pöchinger eine Verleumdungsklage einzubringen, da die getätigten Anschuldigungen völlig für die Orangen aus der Luft gegriffen sind. Weiters wird das BZÖ gegen jegliche Verbreitung der massiv kreditschädigenden und verleumderischen Aussagen Pöchingers gegen Westenthaler natürlich auch medienrechtliche Schritte einbringen, stellte Pressesprecher Lukas Brucker am Mittwoch fest.

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