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Rechnungshof kritisiert Managerboni

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Fast kein Unternehmen veröffentlicht Vergütungen, heißt es in einem Bericht.

Die Managerverträge in öffentlichen Unternehmen sind in Österreich alles andere als transparent, vielfach gibt es keine Gehaltsobergrenzen, fast keine Staatsfirma veröffentlicht die Vergütungen ihrer Chefs. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechnungshofberichts, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Prüfer üben darin massive Kritik und orten "Verbesserungspotenzial". Rund 50 Prozent der befragten Manager erhielten variable Bezugsbestandteile, die großteils auf Kennzahlen beruhten, die nicht geeignet waren, "einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen Erfolg der Managertätigkeit widerzuspiegeln". Und: Die Geschlechterkluft ist riesig: Frauen übten weniger als 5 Prozent der Managerfunktionen aus.

Brisanz
Der 544 Seiten starke Bericht hat es in sich. Der Rechnungshof (RH) beleuchtet die Managerverträge von 232 Unternehmen, die mehrheitlich in Staatseigentum stehen. Insgesamt 472 Manager wurden befragt. 30 Firmen - von Asfinag und BIG über die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank bis hin zu Energieunternehmungen wie Energie Steiermark AG und Verbund International - wurden im Rahmen einer Stichprobe genauer unter die Lupe genommen. Erhebungszeitraum war 2006 bis 2008.

Angesehen hat sich der RH unter anderem, ob das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes sowie die Vertragsschablonenverordnungen des Bundes und der Länder eingehalten wurden. Letztere regeln, wie die Verträge ausgestaltet sein sollen. Die Bundes-Schablonenverordnung wäre laut RH "grundsätzlich als Best-Practice-Standard für die Gestaltung, Vergleichbarkeit und Transparenz von Managerverträgen öffentlicher Unternehmen" heranzuziehen. Einzig Obergrenzen für Vergütungen vermissen die Prüfer.

Die Bundesländer nahmen es puncto Schablonen nicht so genau: Fünf Länder, nämlich Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien, hatten im Prüfungszeitraum noch keine eigenen Regelungen erlassen. Der RH empfiehlt dies.

Rüge für automatische Erhöhungen
RH-Rügen gibt es auch für die automatische Erhöhung der Managervergütungen: Bei 24 von 30 Firmen sahen die Verträge automatische Wertanpassungen vor. Der Rechnungshof hält eine jährliche Wertanpassung, so die zuständigen Organe dies absegnen, "grundsätzlich für rechtfertigbar. Allerdings hätte die Wertanpassung höchstens nach dem Anpassungsfaktor gemäß dem Bezügebegrenzungsgesetz zu erfolgen."

Nachträgliche - individuelle - Vergütungserhöhungen oder die Auszahlung von Sonderprämien hingegen beeinträchtigten die "elementaren Grundsätze der Transparenz und Vergleichbarkeit der Managerverträge erheblich", so der Rechnungshof. "Diesbezügliche Vertragsanpassungen sollten nur ausnahmsweise in sehr engen Grenzen erfolgen" und nur dann zugelassen werden, wenn zum Beispiel der Manager neue Aufgaben bekommt oder sich das Unternehmen wirtschaftlich besonders gut entwickelt.

Handlungsbedarf bei Gehaltsobergrenzen
Was Gehaltsobergrenzen von Länder-Firmen betrifft, sieht der Rechnungshof ebenfalls Handlungsbedarf. In Salzburg etwa waren die variablen Bezugsbestandteile keiner gesetzlichen Schranke unterworfen. Lob gab es für die steirische Regelung, die die maximale Höhe des Gesamtjahresentgelts (also inklusive Boni) mit dem Bezug des Landeshauptmanns begrenzte.

Weiters unter die Lupe genommen hat der RH die variablen Vergütungen und daran geknüpfte Ziele: Nur 10 Prozent der Ziele beruhten auf langfristigen Vorgaben "und demnach rund 90 Prozent auf Kennzahlen, die keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Manager und des Unternehmens widerspiegelten", konstatiert der RH. Bei 26 von 30 Firmen wurden variable Bezugsbestandteile in den Managerverträgen vereinbart - tatsächlich ausbezahlt wurden sie in 25 Firmen. 22 dieser 26 Unternehmen schlossen die dazugehörigen Zielvorgaben mit dem Manager überhaupt erst im Laufe des jeweiligen Leistungszeitraums ab, nicht schon vorher.

Kritik an Boniregelungen
Auch für die Boniregelungen hagelt es Kritik: Grundsätzlich betrachtet der RH die Berücksichtigung von variablen Parametern bei der Managementvergütung als positiv. "Allerdings erachtete er eine Bindung an überwiegend kurzfristige Zielvorgaben als nicht ausreichend aussagekräftig für die Beurteilung eines nachhaltigen (wirtschaftlichen) Erfolgs der Manager für das Unternehmen, weil dadurch nur kurzfristiges Managementdenken gefördert wird."

Bei in den Ruhestand getretenen Managern erwiesen sich einige Firmen als äußerst großzügig: Neun von 30 Unternehmen haben das zulässige Höchstausmaß der freiwilligen Pensionsbeitragsleistungen laut Vertragsschablonenverordnung überschritten.

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